Die Förderung Mehrfamilienhaus folgt seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 eigenen Regeln: Das BAFA staffelt die förderfähigen Kosten nach Wohneinheiten, und das verändert die Rechnung für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) spürbar. Je mehr Wohneinheiten Ihr Gebäude hat, desto höher fällt der mögliche Gesamtzuschuss aus – allerdings sinkt der Zuschuss pro Wohneinheit, weil die Obergrenzen degressiv verlaufen. Bei einer WEG kommt außerdem der Weg über die Eigentümerversammlung hinzu. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Staffelung, rechnen ein Haus mit zwölf Wohnungen mit und ohne iSFP durch, skizzieren die Förderung der Energieberaterkosten und erklären, wie Ihre WEG Schritt für Schritt zum Beschluss kommt.

Förderung Mehrfamilienhaus – Kostenobergrenzen und Zuschuss bei zwölf Wohneinheiten
Förderung Mehrfamilienhaus: Diese Einzelmaßnahmen fördert das BAFA
Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert das BAFA im Mehrfamilienhaus dieselben Maßnahmen wie im Einfamilienhaus, rechnet die Grenzen aber je Wohneinheit. Dazu zählen:
- Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Heizungsoptimierung, zum Beispiel der hydraulische Abgleich
- Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Satz um 5 Prozentpunkte, allerdings seit der Reform nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Obergrenze ohne iSFP. Den kompletten Heizungstausch fördert dagegen nicht das BAFA, sondern die KfW; diese Abgrenzung erklären wir in unserem Beitrag zu BAFA oder KfW Förderung. Die technischen Mindestanforderungen, etwa ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) beim Dach und 0,20 W/(m²K) bei der Außenwand, gelten im Mehrfamilienhaus genauso wie im Einfamilienhaus. Einen Überblick über alle Fördersätze finden Sie in unserem Beitrag zur BEG Förderung 2026.
Wie die Förderung Mehrfamilienhaus mit der Zahl der Wohneinheiten wächst
Seit dem 21. Juli 2026 gilt nicht mehr die pauschale Obergrenze von 30.000 Euro je Wohneinheit. Stattdessen staffelt die Förderrichtlinie die förderfähigen Kosten degressiv: Die erste Wohneinheit zählt voll, ab der zweiten sinkt die Grenze, und ab der siebten sinkt sie noch einmal. Dadurch wächst der mögliche Gesamtzuschuss mit jeder zusätzlichen Wohneinheit, allerdings immer langsamer.
Die Staffelung der förderfähigen Kosten
| Wohneinheit | Obergrenze ohne iSFP | Obergrenze mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit (je) | 15.000 € | 30.000 € |
| ab 7. Wohneinheit (je) | 8.000 € | 15.000 € |
Die Grenzen gelten je Wohneinheit und Kalenderjahr. Deshalb kann eine WEG, die größere Vorhaben auf zwei Kalenderjahre verteilt, die Obergrenzen unter Umständen zweimal ausschöpfen – ein starkes Argument für eine zeitlich gestaffelte Sanierung, wie wir sie in unserem Beitrag zur Reihenfolge Altbausanierung beschreiben. Der iSFP-Bonus greift außerdem nur auf den Kostenanteil oberhalb der Grenze ohne iSFP, und jeder einzelne Antrag muss diese Schwelle für sich allein überschreiten – Ausgaben aus mehreren Anträgen addiert das BAFA nicht.
Maximaler Zuschuss nach Gebäudegröße
| Wohneinheiten | Obergrenze ohne iSFP | Obergrenze mit iSFP | Max. Zuschuss ohne iSFP | Max. Zuschuss mit iSFP |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 30.000 € | 60.000 € | 4.500 € | 10.500 € |
| 3 | 60.000 € | 120.000 € | 9.000 € | 21.000 € |
| 6 | 105.000 € | 210.000 € | 15.750 € | 36.750 € |
| 9 | 129.000 € | 255.000 € | 19.350 € | 44.550 € |
| 12 | 153.000 € | 300.000 € | 22.950 € | 52.350 € |
| 20 | 217.000 € | 420.000 € | 32.550 € | 73.150 € |
Die Tabelle zeigt, dass die Förderung Mehrfamilienhaus mit der Gebäudegröße wächst: Ein Haus mit 20 Wohneinheiten erreicht mit iSFP bis zu 73.150 Euro, ein Einfamilienhaus dagegen nur 10.500 Euro. Je Wohneinheit gerechnet sinkt der Betrag allerdings deutlich, nämlich von 10.500 Euro bei einer Wohneinheit auf rund 4.360 Euro bei zwölf Wohneinheiten. Alle Werte beschreiben die theoretische Obergrenze bei voller Ausschöpfung der förderfähigen Kosten.
Haus mit zwölf Wohnungen: Förderung Mehrfamilienhaus mit und ohne iSFP
So ermitteln Sie die Obergrenze
Für zwölf Wohneinheiten addieren Sie die Grenzen der einzelnen Wohneinheiten. Ohne iSFP ergeben sich 30.000 € + 5 × 15.000 € + 6 × 8.000 € = 153.000 Euro förderfähige Kosten. Mit iSFP verdoppeln sich die Grenzen auf 60.000 € + 5 × 30.000 € + 6 × 15.000 € = 300.000 Euro.
Tabelle: Zuschuss nach Investitionssumme
Die folgende Tabelle zeigt für ein Haus mit zwölf Wohneinheiten, wie hoch der Zuschuss bei verschiedenen förderfähigen Gesamtkosten ausfällt:
| Förderfähige Kosten (gesamt) | Ohne iSFP (15 %, max. 153.000 €) | Mit iSFP (15 %, über 153.000 € weitere 5 %, max. 300.000 €) | Zusätzlicher Zuschuss durch iSFP |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 7.500 € | 7.500 € | 0 € |
| 100.000 € | 15.000 € | 15.000 € | 0 € |
| 153.000 € | 22.950 € | 22.950 € | 0 € |
| 200.000 € | 22.950 € | 32.350 € | 9.400 € |
| 250.000 € | 22.950 € | 42.350 € | 19.400 € |
| 300.000 € | 22.950 € | 52.350 € | 29.400 € |
Hinweis: Die Beispielrechnung geht von der Summe der Obergrenzen je Wohneinheit aus. Die verbindliche Berechnung nimmt das BAFA im Antragsverfahren vor.
Was die Zahlen bedeuten
Unterhalb von 153.000 Euro bringt der iSFP bei zwölf Wohneinheiten keinen zusätzlichen Zuschuss, denn der Bonus wirkt erst oberhalb dieser Schwelle. Ab dort gilt allerdings: Jeder weitere Euro bis 300.000 Euro erhält 20 statt 15 Prozent Förderung, sodass der Mehrzuschuss auf bis zu 29.400 Euro wächst. Ohne iSFP deckelt der Zuschuss dagegen bei 22.950 Euro – selbst wenn Ihre WEG deutlich mehr investiert. Deshalb lohnt sich der iSFP vor allem für Vorhaben, die zusammen mit Dach, Fassade und Kellerdecke die 153.000-Euro-Marke überschreiten.
Förderung Mehrfamilienhaus: So bezuschusst das BAFA die Energieberatung
Für die Kosten des Energieberaters gibt es bei Mehrfamilienhäusern zwei getrennte Zuschüsse: einen für die Beratung mit iSFP (EBW) und einen für Fachplanung und Baubegleitung bei der Umsetzung (BEG-Einzelmaßnahmen). Der zweite gilt unabhängig vom iSFP.
Zuschuss für den iSFP bei Mehrfamilienhäusern
Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten (Ein- und Zweifamilienhäuser: 650 Euro). Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig bis zu 250 Euro, wenn der Energieberater den Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert; dafür übernimmt das BAFA 100 Prozent des Honorars für diese Erläuterung. Antragsberechtigt sind Eigentümer und WEG, vorausgesetzt der Bauantrag liegt mindestens zehn Jahre zurück. Das Honorar für einen iSFP bewegt sich bei Mehrfamilienhäusern je nach Größe häufig im Bereich von etwa 2.500 bis 5.000 Euro (Richtwert).
| Position | Beispielhonorar | BAFA-Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| iSFP für ein Haus mit 12 Wohneinheiten | 4.000 € | 850 € (50 % wären 2.000 €, Höchstbetrag 850 €) | 3.150 € |
| Erläuterung in der Eigentümerversammlung | 300 € | 250 € (100 %, Höchstbetrag 250 €) | 50 € |
| Summe | 4.300 € | 1.100 € | 3.200 € |
Das Beispielhonorar ist frei gewählt. Ihr tatsächliches Honorar hängt von Gebäudegröße und Aufwand ab, deshalb holen Sie sich vorab ein verbindliches Angebot.
Wichtig: Die EBW-Richtlinie endet am 31. Dezember 2026
Die Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude gilt nur bis zum 31. Dezember 2026, und eine Nachfolgeregelung ist uns zum Stand dieses Beitrags nicht bekannt. Zudem müssen Sie den Antrag beim BAFA stellen, bevor Sie den Beratungsvertrag unterschreiben, denn schon der Vertrag gilt als Vorhabenbeginn. Nach dem Zuwendungsbescheid bleiben neun Monate für die Beratung, bei zusätzlicher WEG-Erläuterung bis zu 24 Monate. Weil der iSFP-Bonus bei den Einzelmaßnahmen an einen im Programm EBW geförderten Sanierungsfahrplan gebunden ist, sollte Ihre WEG die Beauftragung noch in diesem Jahr vorbereiten.
Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Zuschuss – auch ohne iSFP
Unabhängig vom iSFP fördert das BAFA bei den BEG-Einzelmaßnahmen auch die Kosten des Energieeffizienz-Experten für Fachplanung und Baubegleitung. Dieser Zuschuss kommt zusätzlich zur Förderung der eigentlichen Maßnahme und beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines gelisteten Experten ohnehin zwingend; nur bei der Heizungsoptimierung besteht keine Pflicht. Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben hängen bei der Förderung Mehrfamilienhaus von der Zahl der Wohneinheiten ab:
| Gebäude | Max. förderfähige Ausgaben | Max. Zuschuss (50 %) |
|---|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus | 5.000 € | 2.500 € |
| Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten | 12.000 € (2.000 € je Wohneinheit) | 6.000 € |
| Mehrfamilienhaus mit 9 Wohneinheiten | 18.000 € | 9.000 € |
| Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten | 20.000 € (24.000 € gedeckelt) | 10.000 € |
| Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten | 20.000 € | 10.000 € |
Bei Mehrfamilienhäusern sind also 2.000 Euro je Wohneinheit förderfähig, höchstens aber 20.000 Euro je Gebäude und Kalenderjahr. Betreffen die Maßnahmen nur einen Teil der Wohneinheiten, sinkt die Grenze anteilig; im Beispiel des Bundeswirtschaftsministeriums fällt sie von 20.000 auf 10.000 Euro, wenn bei 20 Wohneinheiten nur 10 betroffen sind.
Beispielrechnung für zwölf Wohneinheiten
| Beispielhonorar Fachplanung und Baubegleitung | Förderung mit 50 % | Rest mit Fördersatz der Maßnahme (15 %) | Zuschuss gesamt | Eigenanteil |
|---|---|---|---|---|
| 12.000 € | 6.000 € | – | 6.000 € | 6.000 € |
| 24.000 € | 10.000 € (auf 20.000 €) | 600 € (auf 4.000 €) | 10.600 € | 13.400 € |
Honorare oberhalb der Höchstgrenze gehen nicht verloren: Sie gelten nach den Auslegungshinweisen der Bundesregierung mit dem Fördersatz der jeweiligen Maßnahme als förderfähig, allerdings müssen Sie diese Kosten bereits im Antrag innerhalb der Maßnahme mitbeantragen. Die Beispielhonorare sind frei gewählt, deshalb fragen Sie Ihr Honorar vorab verbindlich an.
Voraussetzungen für die Förderung der Energieberaterkosten
- Der Experte steht in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena und ist vorhabenbezogen unabhängig von den ausführenden Unternehmen beauftragt. Fehlt diese Unabhängigkeit, entfällt die 50-%-Förderung.
- Den Zuschuss gibt es nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme.
- Planungs- und Beratungsverträge gelten bei der BEG nicht als Vorhabenbeginn, brauchen aber eine eigene Vertragsgrundlage.
- Das BAFA rechnet Fachplanungs- und Baubegleitungskosten getrennt von den Maßnahmenkosten ab; Verschiebungen zwischen beiden Kostenarten sind nicht möglich.
Die Quelle für diese Auslegung sind die BEG-FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Förderung gehört zur BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie und hängt deshalb nicht an der befristeten EBW-Richtlinie.
Gesamtbild: Förderung der Energieberaterkosten bei zwölf Wohneinheiten
| Baustein | Programm | Zuschuss | Höchstbetrag bei 12 Wohneinheiten |
|---|---|---|---|
| iSFP-Beratung | EBW | 50 % des Honorars | 850 € |
| Erläuterung in der Eigentümerversammlung | EBW | 100 % des Honorars | 250 € |
| Fachplanung und Baubegleitung | BEG-Einzelmaßnahmen | 50 % der förderfähigen Ausgaben | 10.000 € |
| Summe (bei voller Ausschöpfung) | 11.100 € |
Eine WEG mit zwölf Wohneinheiten kann für den Energieberater also bis zu 11.100 Euro Zuschuss erhalten, sofern sie alle drei Bausteine nutzt.
Förderung Mehrfamilienhaus in der WEG: Mehrheiten und Kostenverteilung
Welche Mehrheit Ihre Eigentümerversammlung braucht
Seit der WEG-Reform 2020 gelten energetische Sanierungen am Gemeinschaftseigentum als bauliche Veränderungen nach § 20 WEG. Für den Beschluss genügt deshalb die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und die Zustimmung aller Eigentümer ist nicht mehr nötig. Prüfen Sie vorab in der Teilungserklärung, wer für welche Bauteile zuständig ist, denn viele Teilungserklärungen regeln die Zuständigkeit etwa für Fenster und Wohnungseingangstüren unterschiedlich.
Wer die Kosten trägt
| Beschluss | Erforderliche Mehrheit | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Bauliche Veränderung (Standard) | einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen | nur die zustimmenden Eigentümer (§ 21 Abs. 3 WEG) |
| Doppelt qualifizierte Mehrheit | mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile | alle Eigentümer, sofern die Kosten nicht unverhältnismäßig sind (§ 21 Abs. 2 WEG) |
| Maßnahme amortisiert sich in angemessener Zeit | einfache Mehrheit | alle Eigentümer (§ 21 Abs. 2 WEG) |
Gerade die Amortisationsregel zeigt den Wert eines iSFP: Er liefert die Wirtschaftlichkeitsrechnung, die Sie als Anlage zum Beschlussantrag vorlegen. Eine Rechtsberatung ersetzt das allerdings nicht, deshalb klären Sie Fragen zur Kostenverteilung mit Ihrer Hausverwaltung oder einer Fachanwältin beziehungsweise einem Fachanwalt für WEG-Recht. Praxisnahe Hinweise zu Beschlussfassung und Verwaltung bietet außerdem der WEG-Praxisguide des Gebäudeforums klimaneutral.
So gehen Sie als WEG Schritt für Schritt vor
- Stellen Sie den Antrag auf Energieberatung beim BAFA – durch die Verwaltung oder den bevollmächtigten Energieberater –, bevor Sie den Beratungsvertrag unterschreiben.
- Lassen Sie den individuellen Sanierungsfahrplan für das Gebäude erstellen.
- Lassen Sie die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutern und sichern Sie sich den WEG-Zuschuss von 250 Euro.
- Fassen Sie den Beschluss über Maßnahmen, Kostenverteilung und Finanzierung, etwa über die Erhaltungsrücklage oder eine Sonderumlage.
- Schließen Sie die Handwerkerverträge ausschließlich mit aufschiebender oder auflösender Bedingung auf die Förderzusage, und stellen Sie den BEG-Antrag, bevor die Arbeiten beginnen. Die Verwaltung reicht ihn als bevollmächtigte Vertreterin der WEG ein und lädt Vollmacht oder Beschluss hoch.
- Beginnen Sie mit den Arbeiten erst nach der Förderzusage und setzen Sie die Maßnahmen mit Fachplanung und Baubegleitung um.
- Reichen Sie den Verwendungsnachweis ein, damit das BAFA den Zuschuss auszahlt.
WPB-Bonus ab 2027: Zusatzchance für schlecht sanierte Mehrfamilienhäuser
Ab dem ersten Quartal 2027 kündigt der Gesetzgeber zusätzlich den WPB-Bonus an: 5 Prozent mehr Zuschuss für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings, sofern die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist. Mehrfamilienhäuser mit mehr als fünf Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung können den WPB-Status über das Baujahr (1957 oder früher) und einen im Wesentlichen unsanierten Zustand nachweisen; alternativ zählen ein Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²·a) oder die Energieausweis-Klasse H. Der Bonus wirkt nach dem Rechenbeispiel der Bundesregierung auf die gesamten förderfähigen Ausgaben: Bei zwölf Wohneinheiten wären das bei voller Ausschöpfung und ausschließlich Dämmmaßnahmen 5 % von 300.000 Euro, also 15.000 Euro zusätzlich und insgesamt 67.350 Euro. Die finale Richtlinie kann allerdings noch Details ändern. Alle Voraussetzungen und Rechenbeispiele finden Sie in unserem Beitrag zum WPB-Bonus iSFP.
Förderung Mehrfamilienhaus im Kreis Viersen: Wir begleiten Ihre WEG
Als Energieberater vor Ort begleiten wir Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern im Kreis Viersen – von der Förderberatung über den iSFP bis zur Erläuterung in der Eigentümerversammlung. Wir rechnen für Ihr Gebäude durch, ob sich der iSFP lohnt, und klären den EBW-Antrag rechtzeitig vor dem Jahresende. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Erstgespräch oder informieren Sie sich vorab über den individuellen Sanierungsfahrplan.
Bild anzeigen Alt-Text beim Hochladen verwenden: „Förderung Mehrfamilienhaus – WEG-Beratung im Kreis Viersen“
Häufige Fragen zur Förderung Mehrfamilienhaus
Wie hoch ist die Förderung Mehrfamilienhaus bei zwölf Wohneinheiten?
Bei voller Ausschöpfung der förderfähigen Kosten erhalten Sie ohne iSFP bis zu 22.950 Euro (15 Prozent auf maximal 153.000 Euro). Mit iSFP steigt die Obergrenze auf 300.000 Euro, und der Zuschuss wächst auf bis zu 52.350 Euro.
Fördert das BAFA die Kosten des Energieberaters auch ohne iSFP?
Ja, denn für Fachplanung und Baubegleitung gibt es bei den BEG-Einzelmaßnahmen 50 Prozent Zuschuss, bei Mehrfamilienhäusern auf höchstens 20.000 Euro förderfähige Ausgaben je Gebäude und Jahr. Bei zwölf Wohneinheiten sind das bis zu 10.000 Euro, vorausgesetzt der Experte ist gelistet und unabhängig von den ausführenden Firmen beauftragt.
Wer stellt den Förderantrag für die WEG?
Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt der Verwalter oder eine andere vertretungsberechtigte Person als bevollmächtigte Vertreterin der WEG einen gemeinschaftlichen Antrag auf Grundlage der Beschlüsse. Dabei laden Sie einen Nachweis hoch, etwa Vollmacht, Verwalterbestellung oder Beschluss. Maßnahmen ausschließlich am Sondereigentum beantragt der jeweilige Eigentümer selbst.
Ab wann lohnt sich der iSFP bei einem Mehrfamilienhaus?
Der iSFP-Bonus wirkt erst oberhalb der Summe der Obergrenzen ohne iSFP, bei zwölf Wohneinheiten also ab 153.000 Euro förderfähigen Kosten. Zusätzlich verdoppelt der iSFP die Obergrenzen, sodass größere Vorhaben deutlich mehr Zuschuss erhalten.
Müssen alle Eigentümer die Sanierung mitbezahlen?
Das hängt vom Beschluss ab. Bei einfacher Mehrheit tragen grundsätzlich nur die zustimmenden Eigentümer die Kosten. Alle zahlen dagegen bei doppelt qualifizierter Mehrheit oder wenn sich die Maßnahme in angemessener Zeit amortisiert.
Was passiert mit der Energieberatungsförderung nach dem 31.12.2026?
Die EBW-Richtlinie endet zum 31. Dezember 2026, und eine Nachfolgeregelung ist uns bislang nicht bekannt. Stellen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig vor dem Beratungsvertrag und vor Jahresende.
Fazit: Förderung Mehrfamilienhaus früh planen
Die Förderung Mehrfamilienhaus belohnt Gebäude mit vielen Wohneinheiten, denn der mögliche Gesamtzuschuss wächst mit jeder zusätzlichen Wohneinheit – wenn auch degressiv. Bei zwölf Wohneinheiten macht der iSFP den Unterschied zwischen höchstens 22.950 und bis zu 52.350 Euro, sofern Ihre WEG die Marke von 153.000 Euro förderfähigen Kosten überschreitet. Auch die Kosten des Energieberaters fördert das BAFA: Bei zwölf Wohneinheiten kommen bis zu 11.100 Euro zusammen, davon bis zu 10.000 Euro für Fachplanung und Baubegleitung, die Sie auch ohne iSFP erhalten. Weil die Energieberatungsförderung Ende 2026 ausläuft und der Weg über die Eigentümerversammlung Zeit braucht, sollten Sie Beschlussvorlage, iSFP und Förderanträge jetzt vorbereiten.
Stand: Oktober 2026. Grundlage sind die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der seit dem 21. Juli 2026 geltenden Fassung sowie die Richtlinie zur Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW), die zum 31. Dezember 2026 endet. Die Rechenbeispiele zeigen theoretische Obergrenzen bei voller Ausschöpfung der förderfähigen Kosten; die Förderprogramme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, und ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Weiterführende Informationen finden Sie beim BAFA zu den BEG-Einzelmaßnahmen, beim BAFA zur Energieberatung für Wohngebäude und bei der Verbraucherzentrale.
