Energieberatung zu Wohngebäuden im Kreis Viersen

Sie überlegen, Ihr Haus energetisch zu sanieren, und suchen jemanden, der Sie ehrlich berät statt Ihnen etwas zu verkaufen? Als Ihr Energieberater im Kreis Viersen analysieren wir den Zustand Ihres Gebäudes, zeigen Ihnen die sinnvollste Reihenfolge der Maßnahmen und holen für Sie die Fördermittel heraus, die Ihnen zustehen. Von unserem Sitz in Brüggen aus sind wir in wenigen Minuten bei Ihnen.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren → · Oder anrufen: 0173 7295912

Wer Sie berät

Mein Name ist Oliver Loskant, Diplom-Ingenieur Architekt und Energieberater. ich begleite Eigentümerinnen und Eigentümer am Niederrhein bei der energetischen Sanierung ihrer Wohngebäude.

Die dena führt mich in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Das ist keine Formalie: Ohne diese Listung sind weder Sanierungsfahrpläne noch die Nachweise für Förderanträge förderfähig.

Bei mir sprechen Sie immer mit derselben Person – vom ersten Anruf bis zur Abnahme. Kein Callcenter, keine wechselnden Ansprechpartner, keine Weiterreichung an Unterauftragnehmer.

Mehr über mich erfahren →

Womit wir Ihnen helfen

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Welche Maßnahme zuerst, welche später? Der Sanierungsfahrplan beantwortet genau diese Frage – mit Maßnahmenpaketen, Kosten, Einsparprognose und Fördermöglichkeiten. Die BAFA bezuschusst die Erstellung mit bis zu 650 €.

Zum individuellen Sanierungsfahrplan →

Förderung für Einzelmaßnahmen

Für Dämmung, Fenster oder Heizungsoptimierung zahlt das BAFA einen direkten Zuschuss. Wir prüfen, was für Ihr Vorhaben infrage kommt, erstellen die vorgeschriebenen Nachweise (TPB und TPN) und begleiten Ihren Antrag.

Zur Förderberatung →

Baubegleitung

Eine Dämmung wirkt nur, wenn sie fachgerecht ausgeführt wird. Wir prüfen die Arbeiten vor Ort, damit am Ende tatsächlich die Energieeffizienz herauskommt, die berechnet wurde – und damit Ihre Förderung nicht an der Ausführung scheitert.

Warum ein Berater aus der Region

Im Netz finden Sie zahlreiche Anbieter, die „Energieberatung Viersen“ bewerben und tatsächlich aus Düsseldorf oder noch weiter weg arbeiten. Der Unterschied zeigt sich in der Praxis:

  • Wir sind schnell da. Von Brüggen aus erreichen wir jeden Ort im Kreis in kurzer Zeit – auch für einen zweiten Termin, wenn eine Frage offenbleibt.
  • Wir kennen die Bausubstanz hier. Die Backsteinhäuser in Nettetal, die denkmalgeschützten Gebäude in der Brüggener Altstadt, die freistehenden Häuser der 1960er- und 1970er-Jahre in Schwalmtal und Niederkrüchten: Baujahr und Bautyp lassen sich vor Ort oft schon beim ersten Rundgang einordnen.
  • Wir arbeiten unabhängig. Keine Provisionen von Herstellern, keine Kooperationen mit Handwerksbetrieben. Sie bekommen die Empfehlung, die zu Ihrem Haus passt.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. telefonisches Erstgespräch – kostenfrei. Sie schildern uns Ihre Situation, wir klären, welcher Weg für Sie sinnvoll ist. Ohne Verpflichtung.
  2. Vor-Ort-Termin. Wir nehmen Ihr Gebäude auf: Bauteile, Dämmzustand, Fenster, Anlagentechnik.
  3. Auswertung. Sie erhalten Ihren Sanierungsfahrplan oder die Unterlagen für Ihren Förderantrag.
  4. Umsetzung. Wir begleiten Antragstellung und Bauausführung, bis der Zuschuss ausgezahlt ist.

Wir beraten Sie in diesen Orten

Unser Einzugsgebiet umfasst den Kreis Viersen und die angrenzenden Regionen:

Einen Überblick über alle Standorte finden Sie auf unserer Seite Energieberater Niederrhein. Ihr Ort ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir sind in der gesamten Region unterwegs.

Häufige Fragen

Was kostet eine Energieberatung?

Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegt unser Honorar für den individuellen Sanierungsfahrplan bei 1.500 € – 1.700 €, wovon die BAFA 650 € übernimmt. Die Begleitung einzelner Maßnahmen beginnt bei 200 € nach Abzug der Förderung. Nach dem kostenfreien telefonischen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen verbindlichen Festpreis.

Muss ich schon wissen, was ich sanieren will?

Nein – im Gegenteil. Gerade wenn Sie unsicher sind, hilft Ihnen der Sanierungsfahrplan. Er zeigt alle sinnvollen Maßnahmen samt Reihenfolge, Kosten und Einsparungen.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb weniger Tage. Da wir alle Orte im Kreis regelmäßig anfahren, lassen sich Vor-Ort-Termine meist kurzfristig einrichten.

Brauche ich überhaupt einen Energieberater?

Für die meisten Förderprogramme ist die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Ohne die entsprechenden Nachweise gibt es keinen Zuschuss.

Sprechen wir über Ihr Haus

Das Erstgespräch kostet Sie nichts und verpflichtet zu nichts. Wir klären gemeinsam, welcher Schritt für Ihr Gebäude sinnvoll ist – und ob sich eine Beratung in Ihrem Fall überhaupt lohnt.

Jetzt Kontakt aufnehmen →

Energieberatung-Viersen · Dipl.-Ing. Oliver Loskant Wildor-Hollmann-Str. 1 · 41379 Brüggen Telefon: 0173 7295912 · E-Mail: info@energieberatung-viersen.com

So finden Sie uns | Anreise | Routenplanung

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Was ist ein Effizienzhaus? Sanieren und Förderung nutzen | KfW

Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Offizielles Logo Energieeffizienz Experte - Energieberater Einzelmaßnahmen und iSFP

Fördermittelberatung

Förderung für energetische Einzelmaßnahmen: BAFA-Zuschüsse richtig nutzen

Sie müssen Ihr Haus nicht in einem Zug sanieren, um Fördergeld zu erhalten. Für einzelne Maßnahmen – ein gedämmtes Dach, neue Fenster, eine optimierte Heizungsanlage – zahlt das BAFA einen direkten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Wir prüfen für Ihr Vorhaben, welche Förderung für energetische Einzelmaßnahmen infrage kommt, erstellen die vorgeschriebenen Nachweise und begleiten Sie durch den Antrag. Als in der Expertenliste des Bundes geführtes Büro dürfen wir genau diese Nachweise ausstellen.

Diese Maßnahmen werden bezuschusst

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert das BAFA:

  • Dämmung von Dach, Außenwand, Kellerdecke und oberster Geschossdecke
  • Fenster und Außentüren – Austausch oder erstmaliger Einbau
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung, etwa der hydraulische Abgleich
  • Sommerlicher Wärmeschutz, zum Beispiel außenliegende Verschattung

Voraussetzung ist, dass Ihr Gebäude ein Bestandsgebäude ist, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Außerdem müssen die sanierten Bauteile bestimmte U-Werte erreichen – welche das sind, prüfen wir vorab für Ihr Vorhaben.

Ein Hinweis zur Abgrenzung: Der Austausch der Heizung selbst wird seit 2024 nicht mehr über das BAFA gefördert, sondern über ein eigenes Programm der KfW. Die Optimierung einer bestehenden Anlage bleibt dagegen BAFA-Sache. Wenn Sie einen Heizungstausch planen, sagen wir Ihnen im Erstgespräch, worauf Sie achten müssen.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt

Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan steigt er auf 20 % – zu den seit Juli 2026 geltenden Einschränkungen gleich mehr.

Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit und Kalenderjahr auf 30.000 € gedeckelt. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan verdoppelt sich diese Grenze auf 60.000 €.

Wichtig dabei: Dach, Fassade, Fenster und Anlagentechnik teilen sich eine gemeinsame Obergrenze. Es gibt keine getrennten Töpfe je Gewerk.

ohne iSFPmit iSFP
Förderfähige Kostenbis 30.000 €bis 60.000 €
Fördersatz15 %bis 20 %
Maximaler Zuschuss4.500 €bis 12.000 €

Der Kalenderjahr-Hebel: Weil die Grenze jedes Jahr neu gilt, lohnt es sich bei größeren Vorhaben oft, Maßnahmen über zwei Jahre zu verteilen. Bei 80.000 € Gesamtkosten holen Sie so deutlich mehr heraus als bei einer Umsetzung in einem Zug. Genau solche Konstellationen rechnen wir für Sie durch – das ist einer der Punkte, an denen sich eine Beratung am schnellsten bezahlt macht.

Neu seit dem 21. Juli 2026: Der iSFP-Bonus ist eingeschränkt

Für Anträge ab dem 21.07.2026 gilt: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird nur noch ab einer förderfähigen Mindestinvestition von 30.000 € gewährt – und dann ausschließlich für den Betrag, der diese Grenze übersteigt.

Was das für Sie bedeutet:

  • Kleinere Maßnahmen unterhalb von 30.000 € profitieren nicht mehr vom Bonus.
  • Größere Vorhaben profitieren weiterhin deutlich, weil die verdoppelte Obergrenze von 60.000 € unverändert bleibt.
  • Der Sanierungsfahrplan selbst bleibt in den meisten Fällen sinnvoll – wegen der höheren Obergrenze und weil er die Reihenfolge der Maßnahmen klärt.

Genau deshalb lohnt eine individuelle Prüfung: Ratgeber, die vor Juli 2026 geschrieben wurden, führen inzwischen in die Irre.

Auch unsere Arbeit wird gefördert

Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten sind selbst förderfähig – mit 50 % Zuschuss, gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Für die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan übernimmt das BAFA ebenfalls 50 % des Honorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig bis zu 250 € für die Erläuterung der Ergebnisse in der Eigentümerversammlung.

Unsere Begleitung von Einzelmaßnahmen beginnt bei 200 € nach Abzug der Förderung.

Der Antragsweg – und der eine Fehler, der teuer wird

Es gibt eine Regel, an der jedes Jahr zahlreiche Anträge scheitern:

Der Förderantrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Wer den Handwerksvertrag zuerst unterschreibt und danach Förderung beantragt, geht leer aus – ohne Ausnahme.

Wenn Sie zeitlich unter Druck stehen, gibt es einen sauberen Ausweg: Sie schließen den Vertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist. Damit ist der Auftrag rechtlich noch nicht wirksam vergeben.

So läuft es bei uns ab:

  1. Erstgespräch und Förderprüfung – wir klären, was für Ihr Vorhaben infrage kommt
  2. Technische Projektbeschreibung (TPB) – wir erstellen den Nachweis für Ihren Antrag
  3. Antragstellung – wir reichen mit Ihrer Vollmacht den Antrag beim BAFA ein
  4. Bewilligung abwarten – erst danach die Handwerksbetriebe beauftragen
  5. Umsetzung und Baubegleitung – wir prüfen die fachgerechte Ausführung
  6. Technischer Projektnachweis (TPN) – wir bestätigen die Umsetzung, Sie erhalten die Auszahlung

Warum Sie einen gelisteten Experten brauchen

Für die BEG-Einzelmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten keine Empfehlung, sondern Voraussetzung. Ohne TPB und TPN gibt es keinen Zuschuss.

Die dena führt uns in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Wir arbeiten unabhängig von Herstellern und ausführenden Betrieben – Sie erhalten von uns keine Empfehlung, an der wir mitverdienen.

Stand der Angaben: [STAND]. Die Förderbedingungen wurden zuletzt zum 21.07.2026 geändert und werden regelmäßig angepasst. Im persönlichen Gespräch nennen wir Ihnen den Stand, der für Ihr Vorhaben tatsächlich gilt.

Häufige Fragen zur Förderung von Einzelmaßnahmen

Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nein, nicht für dieselbe Maßnahme am selben Bauteil. Sie müssen sich entscheiden. Welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast und dem Investitionsvolumen ab – das rechnen wir für Sie durch.

Kann ich mehrere Maßnahmen in einem Antrag bündeln?

Ja, und das ist oft sinnvoll. Weil sich alle Maßnahmen dieselbe Obergrenze teilen, prüfen wir vorab, ob eine Bündelung oder eine Verteilung über zwei Kalenderjahre mehr Zuschuss bringt.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Ablehnungen beruhen meist auf formalen Fehlern oder nicht erreichten technischen Anforderungen. Weil wir den Antrag fachlich vorbereiten, kommt das selten vor. Sollte es doch geschehen, prüfen wir die Begründung und klären, ob eine Nachbesserung möglich ist.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Das schwankt je nach Antragsaufkommen. Planen Sie mehrere Wochen ein und beginnen Sie keinesfalls vorher mit der Umsetzung.

Gilt die Förderung auch für vermietete Objekte?

Ja, auch Vermieter sind antragsberechtigt, ebenso Wohnungseigentümergemeinschaften. Bei Mehrfamilienhäusern gelten allerdings gestaffelte Kostenobergrenzen je Wohneinheit.

Ich habe ein Haus gekauft – bekomme ich trotzdem Förderung?

Ja. Käufer können Fördermittel erhalten, wenn die Sanierung nach dem Erwerb erfolgt. Wichtig ist auch hier: Antrag vor Auftragsvergabe.

Ihre Förderung prüfen lassen

Fördermittel sind kein Selbstläufer, aber auch kein Buch mit sieben Siegeln – wenn jemand die aktuellen Regeln kennt und den Antrag richtig aufsetzt. Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Zuschüsse für Ihr Vorhaben passen und mit welcher Summe Sie realistisch rechnen können.

Jetzt Kontakt aufnehmen →

Oder rufen Sie direkt an: 0173 7295912

Mehr zum Sanierungsfahrplan lesen Sie auf unserer Seite Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

Interessante Links zum Thema Beratung zu Fördermitteln für Sanierung von Wohngebäuden :

BAFA – Sanierung Wohngebäude

Was ist ein Effizienzhaus? Sanieren und Förderung nutzen | KfW

Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Offizielles Logo Energieeffizienz Experte - Energieberatung zu Fördermitteln für Sanierung von Wohngebäuden

Kontakt

Senden Sie uns gerne eine Nachricht. Wir freuen uns über ihren Kontakt zu Energieberatung-Viersen und werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

Alternativ senden Sie gerne eine Mail an: info@energieberatung-viersen.com oder rufen Sie uns an: 0173 7295912

Energieberatung-Viersen | Energieberater | Energieeffizienz Experte
Wildor-Hollmann-Straße 1, 41379 Brüggen

    Wir sind Ihre Anlaufstelle für alle Themen rund um Energieberatung in Viersen. zu Einzelmaßnahmen und Erstellung eines iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) und Einzelmaßnahmen der Gebäudesanierung. Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, Ihre Energiekosten zu senken, Ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren und gleichzeitig Ihren Wohnbereich komfortabler und umweltfreundlicher zu gestalten.

    Ein iSFP ist ein umfassender Plan, der die möglichen Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude detailliert beschreibt und Ihnen hilft, die richtigen Entscheidungen für eine effiziente, nachhaltige und staatlich geförderte Sanierung zu treffen.
    Für die Erstellung Ihres iSFP erhalten Sie eine staatliche Förderung von 650 €.

    Darüber hinaus bieten wir die Begleitung bei Einzelmaßnahmen an, einschließlich Beratung, Erstellung technischer Projektbeschreibungen (TPB) und technischer Projekt-Nachweisungen (TPN) ab 200 € (nach Abzug staatlicher Förderungen). Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen, um Ihre Immobilie effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.
    Wir freuen uns auf Ihren Kontakt zu Energieberatung-Viersen.

    Detailliertere Informationen finden Sie bitte hier:
    Energieberatung zu Einzelmaßnahmen und Erstellung eines iSFP

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    BAFA – Sanierung Wohngebäude

    Was ist ein Effizienzhaus? Sanieren und Förderung nutzen | KfW

    Energie-Effizienz-Experten (EEE)

    Kontakt - Energieberatung in Viersen für Einzelmaßnahmen und iSFP

    Ihr Energieberater für den Kreis Viersen, Brüggen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal und Umgebung.

    Unsere umfassenden Beratungsdienstleistungen decken eine Vielzahl von Bereichen ab, darunter die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans, Beratung zu Fördermöglichkeiten und Bescheinigungen, Energieeffizienzanalysen für Wohnimmobilien, Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen, die Optimierung von Heizungssystemen sowie die Integration erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Photovoltaik. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt zu Energieberatung-Viersen.

    Interessieren Sie sich für weitere Informationen zum Thema Energieberatung zu Einzelmaßnahmen und Erstellung eines iSFP? Hier sind einige Links, die Ihnen helfen könnten: