KfW Ergänzungskredit: BAFA-Zuschuss richtig kombinieren – Antrag und Reihenfolge

Der KfW Ergänzungskredit (Programme 358 und 359) schließt die Finanzierungslücke, die bei BEG-Einzelmaßnahmen trotz BAFA-Zuschuss bleibt: Das BAFA zahlt den Zuschuss erst nach der Umsetzung und dem Verwendungsnachweis aus, und er deckt außerdem nur einen Teil der Kosten. Ein zinsgünstiger Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit überbrückt die Zeit und finanziert den Rest. Allerdings gelten für die Kombination strenge Formalien, denn eine falsche Reihenfolge oder eine versäumte Frist kostet schnell Geld oder sogar den Kredit. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie die Programme 358 und 359 funktionieren, welche Reihenfolge beim Antrag zählt und was Sie bei der Beantragung genau beachten müssen.

KfW Ergänzungskredit – Reihenfolge vom BAFA-Antrag bis zur Sondertilgung

KfW Ergänzungskredit – Reihenfolge vom BAFA-Antrag bis zur Sondertilgung

KfW Ergänzungskredit 358 und 359: Das steckt dahinter

Der KfW Ergänzungskredit ist ein Förderkredit, den Sie ausschließlich zusätzlich zu einem bereits bewilligten BEG-Zuschuss beantragen können. Dafür muss ein Zuwendungsbescheid des BAFA vorliegen, der noch nicht ausgezahlt und nicht älter als zwölf Monate ist. Die KfW finanziert damit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten laut Bescheid, höchstens jedoch 120.000 Euro je Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen frei wählbaren Finanzierungspartner, etwa Ihre Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung.

Der Unterschied zwischen KfW 358 und 359

Merkmal358 – Ergänzungskredit Plus359 – Ergänzungskredit
Wer darf beantragen?Privatpersonen als selbstnutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (nur bei Maßnahmen am Sondereigentum)Privatpersonen, WEG, Unternehmen, Freiberufler, Vermieter u. a.
SelbstnutzungPflicht (Hauptwohnsitz)nicht erforderlich
EinkommensgrenzeHaushaltsjahreseinkommen höchstens 90.000 €keine
Zusätzliche Zinsvergünstigung aus Bundesmittelnjanein
Mehrfamilienhaus und WEGnicht möglichmöglich (nur 359)
Höchster Kredit120.000 € für die selbstbewohnte Wohneinheit120.000 € je Wohneinheit

Als Haushaltsjahreseinkommen gilt der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Für Mehrfamilienhäuser und jede WEG kommt deshalb ausschließlich das Programm 359 infrage.

So ergänzt der Kredit den BAFA-Zuschuss

Das BAFA zahlt den Zuschuss erst aus, nachdem Sie die Maßnahme umgesetzt und den Verwendungsnachweis eingereicht haben. Bis dahin müssen Sie die Handwerkerrechnungen vorfinanzieren, und genau hier hilft der KfW Ergänzungskredit, denn die KfW wertet eine nachweisliche Zwischenfinanzierung ausdrücklich nicht als Umschuldung. Weil sich der Kreditbetrag an den förderfähigen Kosten und nicht am Restbetrag nach Abzug des Zuschusses orientiert, können Sie den ausgezahlten Zuschuss anschließend als Sondertilgung einsetzen. Außerplanmäßige Tilgungen sind ab 5.000 Euro innerhalb der ersten Zinsbindung kostenfrei. Die Höhe des Zuschusses entnehmen Sie unserem Beitrag zur BEG Förderung 2026.

KfW Ergänzungskredit: Laufzeit, Zinsen und Bereitstellung im Überblick

Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Außerdem stehen Ihnen fünf Laufzeitvarianten zur Wahl:

VarianteMax. LaufzeitTilgungsfreie JahreZinsbindung
Kurz5 Jahre1gesamte Laufzeit
Endfällig10 JahreTilgung am Laufzeitendegesamte Laufzeit
Mittel10 Jahre1 bis 2gesamte Laufzeit
Lang25 Jahre1 bis 310 Jahre
Sehr lang35 Jahre1 bis 510 Jahre

Den Zinssatz richtet die KfW am Kapitalmarkt aus. Maßgeblich ist der günstigere Satz vom Tag der Zusage oder vom Eingang des Antrags bei der KfW; die aktuellen Werte finden Sie in der KfW-Konditionenübersicht. Nach Ablauf der Zinsbindung unterbreitet die KfW ein Prolongationsangebot, allerdings ohne die Bezuschussung aus Bundesmitteln. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent, in einer Summe oder in Teilen. Für den noch nicht abgerufenen Betrag berechnet die KfW ab dem 13. Monat nach der Zusage 0,15 Prozent Bereitstellungsprovision pro Monat. Außerdem fordert die Bank bankübliche Sicherheiten, deren Form Sie mit ihr vereinbaren.

Reihenfolge beim KfW Ergänzungskredit: So kombinieren Sie BAFA und KfW

Die Reihenfolge entscheidet über Zuschuss und Kredit. Gehen Sie deshalb in diesen acht Schritten vor:

  1. Planen Sie die Maßnahmen und binden Sie einen Energieeffizienz-Experten ein. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist er zwingend; er erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB).
  2. Holen Sie Angebote ein und schließen Sie den Handwerkervertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung auf die Förderzusage. Beginnen Sie noch nicht mit den Arbeiten.
  3. Stellen Sie den BAFA-Antrag – als WEG durch die Verwaltung auf Grundlage des Beschlusses.
  4. Warten Sie den Zuwendungsbescheid des BAFA ab. Er löst die Zwölf-Monats-Frist für den Kredit aus.
  5. Beantragen Sie den KfW Ergänzungskredit bei Ihrer Bank, und zwar möglichst sofort nach dem Bescheid und vor Baubeginn. Der Zuschuss darf zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt sein.
  6. Setzen Sie die Maßnahmen um und rufen Sie den Kredit nach Bedarf ab.
  7. Reichen Sie den Verwendungsnachweis beim BAFA ein, damit der Zuschuss nach dem Festsetzungsbescheid fließt.
  8. Weisen Sie der Bank die Mittelverwendung nach und setzen Sie den Zuschuss, wenn Sie möchten, als Sondertilgung ein.

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

FristDauerBeginnt mit
Bewilligungszeitraum BEG EM36 MonateBewilligung durch das BAFA
Kreditantrag (Eingang bei der KfW)12 MonateDatum des Zuwendungsbescheids
Abruf des Kredits12 Monate, danach bis zu 24 Monate VerlängerungZusage der KfW
Einsatz abgerufener Beträge12 MonateAbruf
Nachweis der Mittelverwendungspätestens 3 MonateFestsetzungsbescheid des BAFA
Aufbewahrung der Unterlagen10 JahreKreditzusage

KfW Ergänzungskredit beantragen: Das müssen Sie genau beachten

Vertrag mit Bedingung statt Antrag nach Auftrag

Bei den BEG-Einzelmaßnahmen müssen Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag seit 2024 vor dem BAFA-Antrag schließen, und zwar mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung auf die Förderzusage. Ein bloßes Rücktrittsrecht reicht nicht, und eine nachträgliche Aufnahme der Bedingung ist förderschädlich. Der Vertrag nennt außerdem das voraussichtliche Umsetzungsdatum innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten. Eine anerkannte Musterformulierung finden Sie in den BEG-FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums. Warum Zuschuss und Kredit zusammengehören, erklärt unser Beitrag zu BAFA oder KfW Förderung.

Kreditantrag bei der Bank: Unterlagen und Fristen

Ihr Finanzierungspartner braucht zur Antragstellung den Zuwendungsbescheid des BAFA. Beim Programm 358 kommen drei Nachweise hinzu:

  • ein Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
  • die Meldebescheinigung für die Selbstnutzung
  • die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung

Maßgeblich für die Zwölf-Monats-Frist ist der Eingang bei der KfW, nicht bei Ihrer Bank. Schalten Sie die Bank deshalb frühzeitig ein. Außerdem können Sie den Kreditbetrag nach dem Antrag nicht mehr aufstocken, also geben Sie den vollständigen Bedarf gleich an. Die KfW schließt zudem Umschuldungen und Nachfinanzierungen aus.

Nach der Umsetzung: Nachweise und Auszahlung

Nach dem Festsetzungsbescheid des BAFA müssen Sie der Bank unverzüglich, spätestens nach drei Monaten, den Bescheid vorlegen. Fehlt dieser Nachweis, kann die Bank den Kredit kündigen. Bewahren Sie Rechnungen, Kontoauszüge und Bescheide zehn Jahre auf. Wenn Sie beide Zuschüsse nutzen, etwa von BAFA und KfW, legen Sie beide Dokumente vor.

Hinweis zum Baubeginn

Das aktuelle KfW-Merkblatt verweist für den Vorhabenbeginn auf die jeweils geltenden Förderbedingungen. Mehrere Quellen empfehlen, den Kreditantrag vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Wir raten Ihnen deshalb, den Antrag direkt nach dem Zuwendungsbescheid und vor dem ersten Handwerkertermin einzureichen. Klären Sie diesen Punkt zusätzlich mit Ihrer Bank.

KfW Ergänzungskredit für WEG und Mehrfamilienhaus: Besonderheiten

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern finanzieren ihre Vorhaben ausschließlich über das Programm 359. Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum kann nur die WEG selbst den Kredit beantragen: Die Verwaltung oder eine andere vertretungsberechtigte Person stellt einen gemeinschaftlichen Antrag auf Grundlage der Beschlüsse der Eigentümerversammlung. Die förderfähigen Kosten ergeben sich dabei allein aus dem Zuschuss der WEG. Zusatzanträge einzelner Eigentümer, etwa für einen Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus, bilden keine eigene Grundlage für einen Ergänzungskredit. Betreffen Maßnahmen dagegen ausschließlich das Sondereigentum, stellt der jeweilige Eigentümer einen gesonderten Antrag im Programm 358 oder 359. Die Beschlussfassung und die Kostenverteilung erklärt unser Beitrag zur Förderung Mehrfamilienhaus.

Rechenbeispiele: KfW Ergänzungskredit bei Einfamilienhaus und WEG

Einfamilienhaus mit iSFPWEG mit 12 Wohneinheiten mit iSFP
Förderfähige Kosten60.000 €300.000 €
BAFA-Zuschuss10.500 €52.350 €
Kreditrahmen (bis 100 % der förderfähigen Kosten)bis 60.000 €bis 300.000 €
Programm358 oder 359359
Restschuld nach Sondertilgung des Zuschusses49.500 €247.650 €

In beiden Fällen finanziert der KfW Ergänzungskredit die Rechnungen vor, bis das BAFA den Zuschuss auszahlt. Anschließend senkt die Sondertilgung die Restschuld um den Zuschussbetrag. Die Zinskosten kommen hinzu und hängen von Laufzeit und Tagesstand ab. Wie sich die Zuschüsse zusammensetzen, rechnen wir im Beitrag zur Förderung Mehrfamilienhaus vor.

KfW Ergänzungskredit im Kreis Viersen: Wir begleiten Ihre Antragstellung

Als Energieeffizienz-Experte vor Ort begleiten wir Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften im Kreis Viersen durch die gesamte Reihenfolge: von der Planung und der Technischen Projektbeschreibung über den BAFA-Antrag bis zum Verwendungsnachweis. Den Kreditantrag stellen Sie über Ihre Bank; wir bereiten die Unterlagen so vor, dass sie zügig zum Zuwendungsbescheid passen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch oder informieren Sie sich vorab über unsere Fördermittelberatung.

Häufige Fragen zum KfW Ergänzungskredit

Wann muss ich den KfW Ergänzungskredit beantragen?

Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Datum des BAFA-Zuwendungsbescheids. Außerdem darf der Zuschuss zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt sein.

Bekomme ich den KfW Ergänzungskredit ohne BAFA-Zuschuss?

Nein, denn die KfW gewährt den Kredit nur zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschusszusage der KfW oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA.

Muss ich den Kredit bei meiner Hausbank beantragen?

Nein, Sie wählen Ihren Finanzierungspartner frei, etwa eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Direkt bei der KfW stellen Sie den Antrag jedoch nicht.

Kann eine WEG den KfW Ergänzungskredit nutzen?

Ja, allerdings nur im Programm 359 und nur als gemeinschaftlicher Antrag der WEG auf Grundlage der Beschlüsse. Das Programm 358 steht ihr für das Gemeinschaftseigentum nicht offen.

Was passiert, wenn das BAFA den Zuschuss vor meinem Kreditantrag auszahlt?

Dann fehlt eine Voraussetzung, weil der Zuschuss bei der Antragstellung noch nicht ausgezahlt sein darf. Halten Sie deshalb die Reihenfolge ein und stellen Sie den Kreditantrag vor dem Verwendungsnachweis.

Welche Sondertilgungen sind möglich?

Außerplanmäßige Tilgungen sind ab 5.000 Euro innerhalb der ersten Zinsbindung jederzeit kostenfrei möglich. Nach einer Prolongation ist nur noch eine vollständige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Fazit: KfW Ergänzungskredit richtig einplanen

Der KfW Ergänzungskredit macht BEG-Einzelmaßnahmen finanzierbar, weil er die Zeit bis zur Auszahlung des Zuschusses überbrückt und den Eigenanteil abdeckt. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Vertrag mit Bedingung, dann der BAFA-Antrag, danach der Zuwendungsbescheid und anschließend der Kreditantrag innerhalb von zwölf Monaten. Wer Fristen, Unterlagen und die Nachweise gegenüber der Bank im Blick behält, nutzt Zuschuss und Kredit ohne Reibungsverluste. Eine WEG sollte zusätzlich frühzeitig die Beschlüsse für Maßnahme, Antrag und Finanzierung einplanen.

Stand: Oktober 2026. Grundlage sind das KfW-Merkblatt Nr. 358/359 (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026) und die BEG-FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums. Konditionen, Zinssätze und Fristen können sich ändern; die verbindlichen Angaben finden Sie im KfW-Merkblatt und auf der KfW-Produktseite. Zum Zuschuss informiert das BAFA zu den BEG-Einzelmaßnahmen, allgemeine Hinweise bietet die Verbraucherzentrale. Förderkredite stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Mittel und der Bonitätsprüfung Ihrer Bank; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Finanz- oder Rechtsberatung.
Alle Angeben ohne Gewähr.

Förderung Mehrfamilienhaus: Einzelmaßnahmen für Eigentümer und WEG 2026

Die Förderung Mehrfamilienhaus folgt seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 eigenen Regeln: Das BAFA staffelt die förderfähigen Kosten nach Wohneinheiten, und das verändert die Rechnung für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) spürbar. Je mehr Wohneinheiten Ihr Gebäude hat, desto höher fällt der mögliche Gesamtzuschuss aus – allerdings sinkt der Zuschuss pro Wohneinheit, weil die Obergrenzen degressiv verlaufen. Bei einer WEG kommt außerdem der Weg über die Eigentümerversammlung hinzu. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Staffelung, rechnen ein Haus mit zwölf Wohnungen mit und ohne iSFP durch, skizzieren die Förderung der Energieberaterkosten und erklären, wie Ihre WEG Schritt für Schritt zum Beschluss kommt.

Förderung Mehrfamilienhaus – Kostenobergrenzen und Zuschuss bei zwölf Wohneinheiten

Förderung Mehrfamilienhaus – Kostenobergrenzen und Zuschuss bei zwölf Wohneinheiten

Förderung Mehrfamilienhaus: Diese Einzelmaßnahmen fördert das BAFA

Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert das BAFA im Mehrfamilienhaus dieselben Maßnahmen wie im Einfamilienhaus, rechnet die Grenzen aber je Wohneinheit. Dazu zählen:

  • Dämmung von Dach, Fassade, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung, zum Beispiel der hydraulische Abgleich
  • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten

Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Satz um 5 Prozentpunkte, allerdings seit der Reform nur noch auf den Kostenanteil oberhalb der Obergrenze ohne iSFP. Den kompletten Heizungstausch fördert dagegen nicht das BAFA, sondern die KfW; diese Abgrenzung erklären wir in unserem Beitrag zu BAFA oder KfW Förderung. Die technischen Mindestanforderungen, etwa ein U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) beim Dach und 0,20 W/(m²K) bei der Außenwand, gelten im Mehrfamilienhaus genauso wie im Einfamilienhaus. Einen Überblick über alle Fördersätze finden Sie in unserem Beitrag zur BEG Förderung 2026.

Wie die Förderung Mehrfamilienhaus mit der Zahl der Wohneinheiten wächst

Seit dem 21. Juli 2026 gilt nicht mehr die pauschale Obergrenze von 30.000 Euro je Wohneinheit. Stattdessen staffelt die Förderrichtlinie die förderfähigen Kosten degressiv: Die erste Wohneinheit zählt voll, ab der zweiten sinkt die Grenze, und ab der siebten sinkt sie noch einmal. Dadurch wächst der mögliche Gesamtzuschuss mit jeder zusätzlichen Wohneinheit, allerdings immer langsamer.

Die Staffelung der förderfähigen Kosten

WohneinheitObergrenze ohne iSFPObergrenze mit iSFP
1. Wohneinheit30.000 €60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit (je)15.000 €30.000 €
ab 7. Wohneinheit (je)8.000 €15.000 €

Die Grenzen gelten je Wohneinheit und Kalenderjahr. Deshalb kann eine WEG, die größere Vorhaben auf zwei Kalenderjahre verteilt, die Obergrenzen unter Umständen zweimal ausschöpfen – ein starkes Argument für eine zeitlich gestaffelte Sanierung, wie wir sie in unserem Beitrag zur Reihenfolge Altbausanierung beschreiben. Der iSFP-Bonus greift außerdem nur auf den Kostenanteil oberhalb der Grenze ohne iSFP, und jeder einzelne Antrag muss diese Schwelle für sich allein überschreiten – Ausgaben aus mehreren Anträgen addiert das BAFA nicht.

Maximaler Zuschuss nach Gebäudegröße

WohneinheitenObergrenze ohne iSFPObergrenze mit iSFPMax. Zuschuss ohne iSFPMax. Zuschuss mit iSFP
130.000 €60.000 €4.500 €10.500 €
360.000 €120.000 €9.000 €21.000 €
6105.000 €210.000 €15.750 €36.750 €
9129.000 €255.000 €19.350 €44.550 €
12153.000 €300.000 €22.950 €52.350 €
20217.000 €420.000 €32.550 €73.150 €

Die Tabelle zeigt, dass die Förderung Mehrfamilienhaus mit der Gebäudegröße wächst: Ein Haus mit 20 Wohneinheiten erreicht mit iSFP bis zu 73.150 Euro, ein Einfamilienhaus dagegen nur 10.500 Euro. Je Wohneinheit gerechnet sinkt der Betrag allerdings deutlich, nämlich von 10.500 Euro bei einer Wohneinheit auf rund 4.360 Euro bei zwölf Wohneinheiten. Alle Werte beschreiben die theoretische Obergrenze bei voller Ausschöpfung der förderfähigen Kosten.

Haus mit zwölf Wohnungen: Förderung Mehrfamilienhaus mit und ohne iSFP

So ermitteln Sie die Obergrenze

Für zwölf Wohneinheiten addieren Sie die Grenzen der einzelnen Wohneinheiten. Ohne iSFP ergeben sich 30.000 € + 5 × 15.000 € + 6 × 8.000 € = 153.000 Euro förderfähige Kosten. Mit iSFP verdoppeln sich die Grenzen auf 60.000 € + 5 × 30.000 € + 6 × 15.000 € = 300.000 Euro.

Tabelle: Zuschuss nach Investitionssumme

Die folgende Tabelle zeigt für ein Haus mit zwölf Wohneinheiten, wie hoch der Zuschuss bei verschiedenen förderfähigen Gesamtkosten ausfällt:

Förderfähige Kosten (gesamt)Ohne iSFP (15 %, max. 153.000 €)Mit iSFP (15 %, über 153.000 € weitere 5 %, max. 300.000 €)Zusätzlicher Zuschuss durch iSFP
50.000 €7.500 €7.500 €0 €
100.000 €15.000 €15.000 €0 €
153.000 €22.950 €22.950 €0 €
200.000 €22.950 €32.350 €9.400 €
250.000 €22.950 €42.350 €19.400 €
300.000 €22.950 €52.350 €29.400 €

Hinweis: Die Beispielrechnung geht von der Summe der Obergrenzen je Wohneinheit aus. Die verbindliche Berechnung nimmt das BAFA im Antragsverfahren vor.

Was die Zahlen bedeuten

Unterhalb von 153.000 Euro bringt der iSFP bei zwölf Wohneinheiten keinen zusätzlichen Zuschuss, denn der Bonus wirkt erst oberhalb dieser Schwelle. Ab dort gilt allerdings: Jeder weitere Euro bis 300.000 Euro erhält 20 statt 15 Prozent Förderung, sodass der Mehrzuschuss auf bis zu 29.400 Euro wächst. Ohne iSFP deckelt der Zuschuss dagegen bei 22.950 Euro – selbst wenn Ihre WEG deutlich mehr investiert. Deshalb lohnt sich der iSFP vor allem für Vorhaben, die zusammen mit Dach, Fassade und Kellerdecke die 153.000-Euro-Marke überschreiten.

Förderung Mehrfamilienhaus: So bezuschusst das BAFA die Energieberatung

Für die Kosten des Energieberaters gibt es bei Mehrfamilienhäusern zwei getrennte Zuschüsse: einen für die Beratung mit iSFP (EBW) und einen für Fachplanung und Baubegleitung bei der Umsetzung (BEG-Einzelmaßnahmen). Der zweite gilt unabhängig vom iSFP.

Zuschuss für den iSFP bei Mehrfamilienhäusern

Die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars, höchstens 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten (Ein- und Zweifamilienhäuser: 650 Euro). Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig bis zu 250 Euro, wenn der Energieberater den Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert; dafür übernimmt das BAFA 100 Prozent des Honorars für diese Erläuterung. Antragsberechtigt sind Eigentümer und WEG, vorausgesetzt der Bauantrag liegt mindestens zehn Jahre zurück. Das Honorar für einen iSFP bewegt sich bei Mehrfamilienhäusern je nach Größe häufig im Bereich von etwa 2.500 bis 5.000 Euro (Richtwert).

PositionBeispielhonorarBAFA-ZuschussEigenanteil
iSFP für ein Haus mit 12 Wohneinheiten4.000 €850 € (50 % wären 2.000 €, Höchstbetrag 850 €)3.150 €
Erläuterung in der Eigentümerversammlung300 €250 € (100 %, Höchstbetrag 250 €)50 €
Summe4.300 €1.100 €3.200 €

Das Beispielhonorar ist frei gewählt. Ihr tatsächliches Honorar hängt von Gebäudegröße und Aufwand ab, deshalb holen Sie sich vorab ein verbindliches Angebot.

Wichtig: Die EBW-Richtlinie endet am 31. Dezember 2026

Die Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude gilt nur bis zum 31. Dezember 2026, und eine Nachfolgeregelung ist uns zum Stand dieses Beitrags nicht bekannt. Zudem müssen Sie den Antrag beim BAFA stellen, bevor Sie den Beratungsvertrag unterschreiben, denn schon der Vertrag gilt als Vorhabenbeginn. Nach dem Zuwendungsbescheid bleiben neun Monate für die Beratung, bei zusätzlicher WEG-Erläuterung bis zu 24 Monate. Weil der iSFP-Bonus bei den Einzelmaßnahmen an einen im Programm EBW geförderten Sanierungsfahrplan gebunden ist, sollte Ihre WEG die Beauftragung noch in diesem Jahr vorbereiten.

Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Zuschuss – auch ohne iSFP

Unabhängig vom iSFP fördert das BAFA bei den BEG-Einzelmaßnahmen auch die Kosten des Energieeffizienz-Experten für Fachplanung und Baubegleitung. Dieser Zuschuss kommt zusätzlich zur Förderung der eigentlichen Maßnahme und beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines gelisteten Experten ohnehin zwingend; nur bei der Heizungsoptimierung besteht keine Pflicht. Die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben hängen bei der Förderung Mehrfamilienhaus von der Zahl der Wohneinheiten ab:

GebäudeMax. förderfähige AusgabenMax. Zuschuss (50 %)
Ein- und Zweifamilienhaus5.000 €2.500 €
Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten12.000 € (2.000 € je Wohneinheit)6.000 €
Mehrfamilienhaus mit 9 Wohneinheiten18.000 €9.000 €
Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten20.000 € (24.000 € gedeckelt)10.000 €
Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten20.000 €10.000 €

Bei Mehrfamilienhäusern sind also 2.000 Euro je Wohneinheit förderfähig, höchstens aber 20.000 Euro je Gebäude und Kalenderjahr. Betreffen die Maßnahmen nur einen Teil der Wohneinheiten, sinkt die Grenze anteilig; im Beispiel des Bundeswirtschaftsministeriums fällt sie von 20.000 auf 10.000 Euro, wenn bei 20 Wohneinheiten nur 10 betroffen sind.

Beispielrechnung für zwölf Wohneinheiten

Beispielhonorar Fachplanung und BaubegleitungFörderung mit 50 %Rest mit Fördersatz der Maßnahme (15 %)Zuschuss gesamtEigenanteil
12.000 €6.000 €–6.000 €6.000 €
24.000 €10.000 € (auf 20.000 €)600 € (auf 4.000 €)10.600 €13.400 €

Honorare oberhalb der Höchstgrenze gehen nicht verloren: Sie gelten nach den Auslegungshinweisen der Bundesregierung mit dem Fördersatz der jeweiligen Maßnahme als förderfähig, allerdings müssen Sie diese Kosten bereits im Antrag innerhalb der Maßnahme mitbeantragen. Die Beispielhonorare sind frei gewählt, deshalb fragen Sie Ihr Honorar vorab verbindlich an.

Voraussetzungen für die Förderung der Energieberaterkosten

  • Der Experte steht in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena und ist vorhabenbezogen unabhängig von den ausführenden Unternehmen beauftragt. Fehlt diese Unabhängigkeit, entfällt die 50-%-Förderung.
  • Den Zuschuss gibt es nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme.
  • Planungs- und Beratungsverträge gelten bei der BEG nicht als Vorhabenbeginn, brauchen aber eine eigene Vertragsgrundlage.
  • Das BAFA rechnet Fachplanungs- und Baubegleitungskosten getrennt von den Maßnahmenkosten ab; Verschiebungen zwischen beiden Kostenarten sind nicht möglich.

Die Quelle für diese Auslegung sind die BEG-FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Förderung gehört zur BEG-Einzelmaßnahmen-Richtlinie und hängt deshalb nicht an der befristeten EBW-Richtlinie.

Gesamtbild: Förderung der Energieberaterkosten bei zwölf Wohneinheiten

BausteinProgrammZuschussHöchstbetrag bei 12 Wohneinheiten
iSFP-BeratungEBW50 % des Honorars850 €
Erläuterung in der EigentümerversammlungEBW100 % des Honorars250 €
Fachplanung und BaubegleitungBEG-Einzelmaßnahmen50 % der förderfähigen Ausgaben10.000 €
Summe (bei voller Ausschöpfung)11.100 €

Eine WEG mit zwölf Wohneinheiten kann für den Energieberater also bis zu 11.100 Euro Zuschuss erhalten, sofern sie alle drei Bausteine nutzt.

Förderung Mehrfamilienhaus in der WEG: Mehrheiten und Kostenverteilung

Welche Mehrheit Ihre Eigentümerversammlung braucht

Seit der WEG-Reform 2020 gelten energetische Sanierungen am Gemeinschaftseigentum als bauliche Veränderungen nach § 20 WEG. Für den Beschluss genügt deshalb die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und die Zustimmung aller Eigentümer ist nicht mehr nötig. Prüfen Sie vorab in der Teilungserklärung, wer für welche Bauteile zuständig ist, denn viele Teilungserklärungen regeln die Zuständigkeit etwa für Fenster und Wohnungseingangstüren unterschiedlich.

Wer die Kosten trägt

BeschlussErforderliche MehrheitWer zahlt
Bauliche Veränderung (Standard)einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmennur die zustimmenden Eigentümer (§ 21 Abs. 3 WEG)
Doppelt qualifizierte Mehrheitmehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteilealle Eigentümer, sofern die Kosten nicht unverhältnismäßig sind (§ 21 Abs. 2 WEG)
Maßnahme amortisiert sich in angemessener Zeiteinfache Mehrheitalle Eigentümer (§ 21 Abs. 2 WEG)

Gerade die Amortisationsregel zeigt den Wert eines iSFP: Er liefert die Wirtschaftlichkeitsrechnung, die Sie als Anlage zum Beschlussantrag vorlegen. Eine Rechtsberatung ersetzt das allerdings nicht, deshalb klären Sie Fragen zur Kostenverteilung mit Ihrer Hausverwaltung oder einer Fachanwältin beziehungsweise einem Fachanwalt für WEG-Recht. Praxisnahe Hinweise zu Beschlussfassung und Verwaltung bietet außerdem der WEG-Praxisguide des Gebäudeforums klimaneutral.

So gehen Sie als WEG Schritt für Schritt vor

  1. Stellen Sie den Antrag auf Energieberatung beim BAFA – durch die Verwaltung oder den bevollmächtigten Energieberater –, bevor Sie den Beratungsvertrag unterschreiben.
  2. Lassen Sie den individuellen Sanierungsfahrplan für das Gebäude erstellen.
  3. Lassen Sie die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutern und sichern Sie sich den WEG-Zuschuss von 250 Euro.
  4. Fassen Sie den Beschluss über Maßnahmen, Kostenverteilung und Finanzierung, etwa über die Erhaltungsrücklage oder eine Sonderumlage.
  5. Schließen Sie die Handwerkerverträge ausschließlich mit aufschiebender oder auflösender Bedingung auf die Förderzusage, und stellen Sie den BEG-Antrag, bevor die Arbeiten beginnen. Die Verwaltung reicht ihn als bevollmächtigte Vertreterin der WEG ein und lädt Vollmacht oder Beschluss hoch.
  6. Beginnen Sie mit den Arbeiten erst nach der Förderzusage und setzen Sie die Maßnahmen mit Fachplanung und Baubegleitung um.
  7. Reichen Sie den Verwendungsnachweis ein, damit das BAFA den Zuschuss auszahlt.

WPB-Bonus ab 2027: Zusatzchance für schlecht sanierte Mehrfamilienhäuser

Ab dem ersten Quartal 2027 kündigt der Gesetzgeber zusätzlich den WPB-Bonus an: 5 Prozent mehr Zuschuss für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings, sofern die Maßnahme Teil eines geförderten iSFP ist. Mehrfamilienhäuser mit mehr als fünf Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung können den WPB-Status über das Baujahr (1957 oder früher) und einen im Wesentlichen unsanierten Zustand nachweisen; alternativ zählen ein Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²·a) oder die Energieausweis-Klasse H. Der Bonus wirkt nach dem Rechenbeispiel der Bundesregierung auf die gesamten förderfähigen Ausgaben: Bei zwölf Wohneinheiten wären das bei voller Ausschöpfung und ausschließlich Dämmmaßnahmen 5 % von 300.000 Euro, also 15.000 Euro zusätzlich und insgesamt 67.350 Euro. Die finale Richtlinie kann allerdings noch Details ändern. Alle Voraussetzungen und Rechenbeispiele finden Sie in unserem Beitrag zum WPB-Bonus iSFP.

Förderung Mehrfamilienhaus im Kreis Viersen: Wir begleiten Ihre WEG

Als Energieberater vor Ort begleiten wir Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern im Kreis Viersen – von der Förderberatung über den iSFP bis zur Erläuterung in der Eigentümerversammlung. Wir rechnen für Ihr Gebäude durch, ob sich der iSFP lohnt, und klären den EBW-Antrag rechtzeitig vor dem Jahresende. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Erstgespräch oder informieren Sie sich vorab über den individuellen Sanierungsfahrplan.

Bild anzeigen Alt-Text beim Hochladen verwenden: „Förderung Mehrfamilienhaus – WEG-Beratung im Kreis Viersen“

Häufige Fragen zur Förderung Mehrfamilienhaus

Wie hoch ist die Förderung Mehrfamilienhaus bei zwölf Wohneinheiten?

Bei voller Ausschöpfung der förderfähigen Kosten erhalten Sie ohne iSFP bis zu 22.950 Euro (15 Prozent auf maximal 153.000 Euro). Mit iSFP steigt die Obergrenze auf 300.000 Euro, und der Zuschuss wächst auf bis zu 52.350 Euro.

Fördert das BAFA die Kosten des Energieberaters auch ohne iSFP?

Ja, denn für Fachplanung und Baubegleitung gibt es bei den BEG-Einzelmaßnahmen 50 Prozent Zuschuss, bei Mehrfamilienhäusern auf höchstens 20.000 Euro förderfähige Ausgaben je Gebäude und Jahr. Bei zwölf Wohneinheiten sind das bis zu 10.000 Euro, vorausgesetzt der Experte ist gelistet und unabhängig von den ausführenden Firmen beauftragt.

Wer stellt den Förderantrag für die WEG?

Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt der Verwalter oder eine andere vertretungsberechtigte Person als bevollmächtigte Vertreterin der WEG einen gemeinschaftlichen Antrag auf Grundlage der Beschlüsse. Dabei laden Sie einen Nachweis hoch, etwa Vollmacht, Verwalterbestellung oder Beschluss. Maßnahmen ausschließlich am Sondereigentum beantragt der jeweilige Eigentümer selbst.

Ab wann lohnt sich der iSFP bei einem Mehrfamilienhaus?

Der iSFP-Bonus wirkt erst oberhalb der Summe der Obergrenzen ohne iSFP, bei zwölf Wohneinheiten also ab 153.000 Euro förderfähigen Kosten. Zusätzlich verdoppelt der iSFP die Obergrenzen, sodass größere Vorhaben deutlich mehr Zuschuss erhalten.

Müssen alle Eigentümer die Sanierung mitbezahlen?

Das hängt vom Beschluss ab. Bei einfacher Mehrheit tragen grundsätzlich nur die zustimmenden Eigentümer die Kosten. Alle zahlen dagegen bei doppelt qualifizierter Mehrheit oder wenn sich die Maßnahme in angemessener Zeit amortisiert.

Was passiert mit der Energieberatungsförderung nach dem 31.12.2026?

Die EBW-Richtlinie endet zum 31. Dezember 2026, und eine Nachfolgeregelung ist uns bislang nicht bekannt. Stellen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig vor dem Beratungsvertrag und vor Jahresende.

Fazit: Förderung Mehrfamilienhaus früh planen

Die Förderung Mehrfamilienhaus belohnt Gebäude mit vielen Wohneinheiten, denn der mögliche Gesamtzuschuss wächst mit jeder zusätzlichen Wohneinheit – wenn auch degressiv. Bei zwölf Wohneinheiten macht der iSFP den Unterschied zwischen höchstens 22.950 und bis zu 52.350 Euro, sofern Ihre WEG die Marke von 153.000 Euro förderfähigen Kosten überschreitet. Auch die Kosten des Energieberaters fördert das BAFA: Bei zwölf Wohneinheiten kommen bis zu 11.100 Euro zusammen, davon bis zu 10.000 Euro für Fachplanung und Baubegleitung, die Sie auch ohne iSFP erhalten. Weil die Energieberatungsförderung Ende 2026 ausläuft und der Weg über die Eigentümerversammlung Zeit braucht, sollten Sie Beschlussvorlage, iSFP und Förderanträge jetzt vorbereiten.

Stand: Oktober 2026. Grundlage sind die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der seit dem 21. Juli 2026 geltenden Fassung sowie die Richtlinie zur Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW), die zum 31. Dezember 2026 endet. Die Rechenbeispiele zeigen theoretische Obergrenzen bei voller Ausschöpfung der förderfähigen Kosten; die Förderprogramme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, und ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Weiterführende Informationen finden Sie beim BAFA zu den BEG-Einzelmaßnahmen, beim BAFA zur Energieberatung für Wohngebäude und bei der Verbraucherzentrale.

BAFA oder KfW Förderung: Die häufigste Verwechslung bei der Sanierung

Fast jede Woche erreicht uns dieselbe Frage: Beantrage ich meine neue Heizung beim BAFA oder ist dafür die KfW zuständig? Diese Verwechslung kostet Eigentümer regelmäßig bares Geld, weil sie den Zuschuss bei der falschen Stelle suchen oder die Reihenfolge von Vertrag und Antrag durcheinanderbringen. Die klare Antwort vorweg: BAFA oder KfW Förderung hängt einzig davon ab, welche Maßnahme Sie umsetzen – nicht von persönlichen Vorlieben oder der Hausbank. Wir erklären, wer wofür zuständig ist, was Sie kombinieren dürfen und wie Sie 2026 ohne Umwege zum richtigen Zuschuss kommen.

BAFA oder KfW Förderung – Zuständigkeiten im Überblick

Der Grundsatz: BAFA oder KfW Förderung entscheidet die Maßnahme

Seit der Reform zum 1. Januar 2024 gilt eine klare Aufgabenteilung, die auch die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 nicht verändert hat:

MaßnahmeZuständige StelleFörderprogrammFördersatz 2026
Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe)KfWHeizungsförderung 45830 % Grundförderung + Boni, max. 70 % (bei niedrigem Einkommen bis 80 %)
Dämmung Fassade, Dach, KellerdeckeBAFABEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)15 %, mit iSFP-Bonus bis 20 %
Fenster- und TürentauschBAFABEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)15 %, mit iSFP-Bonus bis 20 %
Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich)BAFABEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)15 %
Fachplanung und Baubegleitung (nicht beim Heizungstausch)BAFABEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)50 % bis zur Höchstgrenze
Restfinanzierung ohne EigenkapitalKfWErgänzungskredit 358/359zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit

Die Faustregel für BAFA oder KfW Förderung lautet also: Tauschen Sie Ihren Wärmeerzeuger komplett aus, ist die KfW zuständig. Optimieren Sie Ihr Gebäude an Hülle oder Anlagentechnik, ohne die Heizung komplett zu ersetzen, ist das BAFA Ihr Ansprechpartner. Beide Fördertöpfe gehören zwar zur selben Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), doch unterschiedliche Behörden verwalten sie, und Sie beantragen sie über unterschiedliche Portale.

Das fördert das BAFA: Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik

Für alle Maßnahmen außer dem kompletten Heizungstausch bleibt das BAFA zuständig. Dazu zählen insbesondere:

  • Wärmedämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und Sonnenschutzverglasung
  • Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung des Bestandssystems: hydraulischer Abgleich, Austausch der Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe, Optimierung der Regelungstechnik
  • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
  • Energieberatung für Wohngebäude (EBW) als eigenständiges Programm für die Beratungsleistung; die Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus

Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich der Satz um 5 Prozentpunkte – seit der Reform zum 21. Juli 2026 allerdings nur noch für den Kostenanteil oberhalb der Obergrenze ohne iSFP, bei einem Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern staffeln sich die förderfähigen Ausgaben nach Wohneinheiten; die Rechnung für ein Haus mit zwölf Wohneinheiten finden Sie in unserem Beitrag zur Förderung Mehrfamilienhaus. Für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings kündigt der Gesetzgeber außerdem ab dem ersten Quartal 2027 einen WPB-Bonus von 5 Prozent an, der nicht für reine Fenstermaßnahmen gilt; Details lesen Sie im Beitrag zum WPB-Bonus iSFP. Alle Fördersätze im Überblick finden Sie in unserem Beitrag zur BEG Förderung 2026.

Das fördert die KfW: der komplette Heizungstausch

Möchten Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch ein klimafreundliches System wie eine Wärmepumpe ersetzen, beantragen Sie den Zuschuss über die KfW, Programm 458. Die Förderung setzt sich 2026 aus mehreren Bausteinen zusammen:

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro. Dieser Höchstbetrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: zusätzlicher Zuschuss für den Austausch alter fossiler Heizungen. Er beträgt zum Neustart der Förderung 16 Prozentpunkte, sinkt danach alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab Mitte 2028.
  • Einkommens-Bonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro, jeweils für selbstnutzende Eigentümer.
  • Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das relevante Einkommen einmalig pauschal um 10.000 Euro.

BAFA oder KfW Förderung beim Heizungstausch: So hoch fällt der Zuschuss aus

In Summe deckelt der Gesetzgeber die Förderung bei maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro sowie Haushalte mit einem minderjährigen Kind und einem Einkommen bis 40.000 Euro erreichen sogar bis zu 80 Prozent. Die Tabelle zeigt den maximal möglichen Zuschuss für die erste Wohneinheit bei einem Antrag im Jahr 2026:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (mit Kind)Einkommens-BonusMax. Fördersatz 2026Max. Zuschuss bei 28.000 €
bis 30.000 € (bis 40.000 €)40 %80 %22.400 €
30.001 bis 40.000 € (bis 50.000 €)30 %70 %19.600 €
40.001 bis 50.000 € (bis 60.000 €)10 %56 %15.680 €
ab 50.001 € (ab 60.001 €)0 %46 %12.880 €

Die Werte setzen alle Boni in voller Höhe voraus. Die KfW ermittelt das Haushaltsjahreseinkommen als Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Für das erste Quartal 2027 sind weitere Änderungen angekündigt, etwa ein Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen.

Wichtig für die Praxis: Die KfW fördert den Ersatz des Wärmeerzeugers einschließlich notwendiger Umfeldmaßnahmen. Fachplanung und Baubegleitung zählen dabei zu den Umfeldmaßnahmen innerhalb des Förderhöchstbetrags und lassen sich nicht separat beim BAFA beantragen. Sanieren Sie zusätzlich die Gebäudehülle, beantragen Sie diesen Teil separat beim BAFA. Genau an dieser Stelle entsteht der Irrtum „BAFA oder KfW Förderung“ am häufigsten, weil viele Eigentümer beide Maßnahmen als eine gemeinsame Sanierung wahrnehmen, obwohl der Gesetzgeber sie fördertechnisch strikt trennt.

BAFA-Zuschuss und KfW-Zuschuss kombinieren: Was erlaubt ist

Die gute Nachricht: Sie müssen sich nicht zwischen BAFA und KfW entscheiden, sondern nutzen im Idealfall beide Programme parallel – solange Sie unterschiedliche Maßnahmen fördern lassen. Erlaubt ist zum Beispiel:

  • KfW 458 für die neue Wärmepumpe plus BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung
  • KfW 458 plus KfW-Ergänzungskredit 358/359 zur Vorfinanzierung der Kosten
  • BAFA-Zuschuss für Fenstertausch plus BAFA-Zuschuss für Fachplanung im selben Bauvorhaben

Nicht erlaubt ist dagegen eine Doppelförderung derselben Kosten: Für eine einzelne Maßnahme reichen Sie den Antrag nur bei einer Stelle ein, entweder bei der KfW oder beim BAFA. Außerdem schließt die BEG seit dem 21. Juli 2026 die Kombination von Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit der Effizienzhaus-Förderung (BEG WG und NWG) aus. Dieses Kombinationsverbot gilt jeweils für drei Jahre, gerechnet ab dem Verwendungsnachweis der ersten Förderung, und betrifft Anträge ab dem 21. Juli 2026. Verzichten Sie auf eine Zusage, bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen, entfällt die Wartezeit. Die Effizienzhaus-Förderung richtet sich ohnehin an umfassende Sanierungen und nicht an einzelne Maßnahmen. Ob Sie Landes- oder Kommunalprogramme zusätzlich nutzen dürfen, klären Sie vorab mit der jeweiligen Stelle.

KfW-Ergänzungskredit 358/359: Wenn das Eigenkapital fehlt

Reicht Ihr Eigenkapital für den nicht geförderten Kostenanteil nicht aus, stellt die KfW mit dem Ergänzungskredit 358 beziehungsweise 359 einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bereit. Diesen Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen frei wählbaren Finanzierungspartner wie Ihre Hausbank – und erst, nachdem Sie eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten haben. Dieser Nachweis darf nicht älter als zwölf Monate sein, und der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt sein. Eine zusätzliche Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen (bei Maßnahmen am Sondereigentum) mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro. Die Zinsbindung beträgt höchstens zehn Jahre. Alle Details zu Programmen, Fristen und Reihenfolge erklärt unser Beitrag zum KfW Ergänzungskredit.

Typischer Irrtum: „Ich beantrage meine Wärmepumpe beim BAFA“

Ein Blick in unsere Beratungspraxis zeigt: Der häufigste Fehler bei BAFA oder KfW Förderung entsteht, wenn Eigentümer den Förderantrag für die Heizung noch beim BAFA stellen, weil sie frühere Regeln vor 2024 im Kopf haben. Dabei geht schnell Zeit verloren, und das ist riskant, denn Sie müssen den Antrag vor dem Vorhabenbeginn stellen. Bei der BEG EM schließen Sie deshalb den Liefer- oder Leistungsvertrag vorab mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung auf die Förderzusage ab. Dieser bedingte Vertrag gilt nicht als Vorhabenbeginn, denn als Vorhabenbeginn zählt dann der Zeitpunkt der Förderzusage. Ein bloßes Rücktrittsrecht genügt nicht, und eine nachträgliche Aufnahme der Bedingung ist förderschädlich. Eine anerkannte Musterformulierung finden Sie in den BEG-FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums. Beginnen Sie die Arbeiten vor der Antragstellung, verlieren Sie die Förderung; nach der Antragstellung dürfen Sie auf eigenes Risiko auch vor der Zusage starten.

So gehen Sie 2026 richtig vor

  1. Maßnahme klar benennen: Legen Sie fest, ob Sie die Heizung komplett tauschen oder Hülle beziehungsweise Anlagentechnik optimieren.
  2. Zuständige Stelle bestimmen: Nutzen Sie die Tabelle oben, um zwischen BAFA und KfW zu unterscheiden.
  3. Energieberater einbinden: Für Dämmung, Fenster und Lüftung ist ein Energieeffizienz-Experte zwingend. Klären Sie außerdem vorab, ob ein iSFP oder eine Fachplanung Ihre Förderquote erhöht.
  4. Vertrag mit Bedingung schließen: Vereinbaren Sie mit dem Handwerksbetrieb eine aufschiebende oder auflösende Bedingung auf die Förderzusage.
  5. Antrag stellen und Zusage abwarten: Beginnen Sie die Arbeiten erst nach der Förderzusage.
  6. Ergänzungskredit prüfen: Klären Sie bei Bedarf frühzeitig mit Ihrer Bank, ob der KfW-Ergänzungskredit 358/359 für Sie infrage kommt, und beantragen Sie ihn nach der Zusage innerhalb von zwölf Monaten.

BAFA oder KfW Förderung im Kreis Viersen: Wir übernehmen die Antragstellung

Als Energieberater vor Ort begleiten wir Eigentümer im Kreis Viersen durch genau diese Entscheidung: Wir prüfen Ihr Sanierungsvorhaben, ordnen jede Maßnahme der richtigen Förderstelle zu und stellen sicher, dass Sie keine Frist verpassen. Gerade bei Kombinationen aus Heizungstausch und Dämmmaßnahmen lohnt sich eine fachliche Einordnung, bevor Sie den Handwerkervertrag abschließen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch oder informieren Sie sich vorab über unsere Fördermittelberatung.

Häufige Fragen zu BAFA oder KfW Förderung

Kann ich Heizungstausch und Dämmung gleichzeitig fördern lassen? Ja. Sie stellen dafür zwei getrennte Anträge: den Heizungstausch über die KfW (Programm 458) und die Dämmmaßnahme über das BAFA (BEG Einzelmaßnahmen). Eine Doppelförderung derselben Kosten ist dabei ausgeschlossen.

Was passiert, wenn ich den Antrag bei der falschen Stelle einreiche? Die Anträge laufen über unterschiedliche Portale, nämlich „Meine KfW“ für den Heizungstausch und das BAFA für alle sonstigen Effizienzmaßnahmen. Eine Weiterleitung falsch adressierter Anträge ist nicht zugesichert, deshalb klären Sie die Zuständigkeit vorab. Beginnen Sie außerdem nie vor der Antragstellung mit den Arbeiten, denn ein Vorhabenbeginn vor dem Antrag ist förderschädlich.

Fördert das BAFA auch die Wärmepumpe? Nein. Seit 2024 läuft die Förderung für den kompletten Heizungstausch ausschließlich über die KfW, Programm 458. Das BAFA fördert lediglich die Optimierung einer bestehenden Heizung, etwa den hydraulischen Abgleich.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für die Wärmepumpe 2026? Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Mit Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus sind je nach Einkommen bis zu 70 Prozent möglich, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Bei höchstens 28.000 Euro förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit ergibt das einen Zuschuss von bis zu 22.400 Euro.

Brauche ich für beide Förderprogramme einen Energieberater? Nein, nicht für beide. Für Dämmung, Fenster, Lüftung und die übrigen Effizienzmaßnahmen beim BAFA ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten zwingend. Beim Heizungstausch und bei der Heizungsoptimierung besteht dagegen keine Pflicht, wobei eine Beratung hilft, Boni korrekt zu berechnen.

Fazit: BAFA oder KfW Förderung ist keine Wahl, sondern eine Zuordnung

Die Frage „BAFA oder KfW Förderung“ lässt sich nicht nach Geschmack beantworten, sondern ergibt sich eindeutig aus der geplanten Maßnahme: Heizungstausch bei der KfW, alle anderen energetischen Einzelmaßnahmen beim BAFA. Wer diese Zuordnung von Anfang an richtig trifft, spart nicht nur Zeit bei der Antragstellung, sondern sichert sich auch die maximal mögliche Förderquote durch geschickte Kombination beider Programme. Im Zweifel lohnt sich vor dem Abschluss des Handwerkervertrags ein Gespräch mit einem unabhängigen Energieberater.

Stand: Oktober 2026. Grundlage sind die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der seit dem 21. Juli 2026 geltenden Fassung sowie die BEG-FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums (Stand 21.08.2026). Die Förderprogramme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Aktuelle Fördersätze und Antragsformulare finden Sie direkt bei der KfW sowie beim BAFA.

BEG Einzelmaßnahme Förderung 2026

Neue BEG Förderung 2026: Diese Zuschüsse gelten seit dem 21. Juli

Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, sollte die BEG Förderung 2026 genau kennen, denn seit dem 21. Juli 2026 gilt eine vollständig neu gefasste Förderrichtlinie des Bundes. Sie ersetzt die bisherige Fassung vom Dezember 2023 und ordnet Fördersätze, Boni sowie Höchstgrenzen spürbar neu. Einige Haushalte erhalten dadurch deutlich mehr Zuschuss als zuvor, während andere Bausteine schrittweise zurückgefahren werden. Damit Sie keine Fördermittel verschenken, fassen wir im Folgenden alle wichtigen Änderungen zusammen und zeigen zudem, welche Fristen Sie im Blick behalten sollten.

Was sich mit der BEG Förderung 2026 grundlegend ändert

Die neue Richtlinie verfolgt drei erkennbare Ziele: Sie richtet die Zuschüsse stärker sozial aus, sie priorisiert energetisch besonders schlechte Gebäude und sie senkt gleichzeitig die Ausgaben des Bundes. Deshalb steigen die Boni für Haushalte mit niedrigen Einkommen deutlich an, während der Klimageschwindigkeits-Bonus bis 2028 vollständig ausläuft. Außerdem sinken die förderfähigen Höchstbeträge für Heizungen ab Februar 2027 halbjährlich.

An der bewährten Grundstruktur hält der Bund jedoch fest. Nach wie vor bearbeitet das BAFA die Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik, für die Heizungsoptimierung sowie für Fachplanung und Baubegleitung. Die KfW bleibt hingegen für den Heizungstausch und für den Ergänzungskredit zuständig. Weil die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2030 gilt, erhalten Eigentümer immerhin Planungssicherheit über mehrere Jahre.

BEG Förderung 2026: Diese Fördersätze gelten für Einzelmaßnahmen

Der Grundfördersatz richtet sich weiterhin nach der Art der Maßnahme. Sobald Boni hinzukommen, gilt allerdings eine Obergrenze: Sie liegt bei 80 Prozent für ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro und bei 70 Prozent oberhalb dieser Schwelle. Der Familienzuschlag verschiebt diese Grenzen zusätzlich um 10.000 Euro nach oben.

MaßnahmeGrundfördersatzMögliche Boni
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Außentüren, Sonnenschutz)15 %iSFP-Bonus 5 %, WPB-Bonus 5 % (ab 2027)
Anlagentechnik außer Heizung (z. B. Lüftung)15 %iSFP-Bonus 5 %
Heizungsoptimierung (u. a. hydraulischer Abgleich)15 %iSFP-Bonus 5 %
Emissionsminderung bei Biomasseheizungen50 %–
Wärmepumpenbis zu 30 %Klimageschwindigkeit, Einkommen, Wertschöpfung
Solarthermie, Biomasse, Brennstoffzelle, innovative Heiztechnik30 %Klimageschwindigkeit, Einkommen
Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetz30 %Klimageschwindigkeit, Einkommen
Fachplanung und Baubegleitung50 %–

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt weiterhin bei lediglich 300 Euro brutto je Einzelmaßnahme. Folglich lohnt sich ein Antrag auch bei kleineren Vorhaben, etwa bei einer Heizungsoptimierung.

Die Boni der BEG Förderung 2026 im Detail

iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte, aber mit neuer Schwelle

Der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan bleibt bestehen, funktioniert seit der Reform jedoch anders. Der Bund gewährt ihn nur noch, sofern Sie eine Maßnahme aus dem geförderten iSFP mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro brutto umsetzen. Zudem greifen die zusätzlichen 5 Prozentpunkte ausschließlich auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro. Für kleinere Vorhaben wie einen reinen Fenstertausch am Einfamilienhaus wirkt der Bonus deshalb häufig nicht mehr. Der erhöhte Kostenrahmen von 60.000 Euro bleibt allerdings ein starkes Argument für den Fahrplan, denn die Umsetzungsfrist beträgt großzügige 15 Jahre.

WPB-Bonus: neuer Zuschlag für die schlechtesten Gebäude

Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2027 führt der Bund einen Bonus für sogenannte Worst Performing Buildings ein. Er beträgt 5 Prozentpunkte, gilt jedoch ausschließlich für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle – Fenster zählen also nicht dazu. Voraussetzung bleibt ein geförderter iSFP, wobei das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro hier ausdrücklich nicht erfüllt sein muss. Der Bund gewährt den Bonus für maximal drei Anträge.

Klimageschwindigkeits-Bonus: jetzt handeln lohnt sich

Selbstnutzende Eigentümer erhalten diesen Bonus, sofern sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtstromspeicherheizung austauschen. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen. Weil der Bonus schrittweise ausläuft, entscheidet der Antragszeitpunkt über bares Geld:

  • 21. Juli 2026 bis 31. Januar 2027: 16 Prozentpunkte
  • 1. Februar 2027 bis 31. Juli 2027: 12 Prozentpunkte
  • 1. August 2027 bis 31. Januar 2028: 8 Prozentpunkte
  • 1. Februar 2028 bis 31. Juli 2028: 4 Prozentpunkte
  • ab 1. August 2028: Der Bonus entfällt vollständig.

Einkommens-Bonus und neuer Familienzuschlag

Deutlich großzügiger fällt künftig der einkommensabhängige Zuschlag beim Heizungstausch aus. Er gilt für selbstnutzende Eigentümer und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit:

  • bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozentpunkte
  • über 30.000 bis 40.000 Euro: 30 Prozentpunkte
  • über 40.000 bis 50.000 Euro: 10 Prozentpunkte

Neu ist außerdem der Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert der Bund das anzusetzende Einkommen pauschal und einmalig um 10.000 Euro. Dadurch rutschen viele Familien in eine günstigere Stufe.

Wertschöpfungs-Bonus für europäische Wärmepumpen

Ab dem ersten Quartal 2027 kommen 15 Prozentpunkte hinzu, sofern die geförderte Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union hat. Gleichzeitig sinkt der Grundfördersatz für Wärmepumpen jedoch von 30 auf 15 Prozent. Wer also ein Gerät ohne EU-Ursprung plant, fährt mit einem Antrag noch im Jahr 2026 klar besser.

Höchstgrenzen und Rechenbeispiele zur BEG Förderung 2026

Die förderfähigen Ausgaben bleiben gedeckelt. Für Effizienzmaßnahmen an Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung gelten pro Kalenderjahr 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Sobald der iSFP-Bonus greift, verdoppeln sich diese Beträge auf 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Für Heizungsanlagen liegt die Grenze aktuell bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, sinkt jedoch ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro – bis auf 22.000 Euro ab August 2030.

Beispiel Gebäudehülle: Sie dämmen Dach und Fassade und tauschen die Fenster, insgesamt für 50.000 Euro förderfähige Kosten, und Sie verfügen über einen geförderten iSFP. Dann erhalten Sie 15 Prozent auf die gesamte Summe, also 7.500 Euro, sowie zusätzlich 5 Prozentpunkte auf die 20.000 Euro oberhalb der Schwelle, also weitere 1.000 Euro. Insgesamt fließen somit 8.500 Euro Zuschuss.

Beispiel Wärmepumpe: Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt 2026 seine 25 Jahre alte Gasheizung, die förderfähigen Kosten betragen 28.000 Euro und das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 28.000 Euro. Rechnerisch ergeben sich 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeits-Bonus und 40 Prozentpunkte Einkommens-Bonus. Weil die Obergrenze bei 80 Prozent liegt, erhält er 22.400 Euro.

Zusätzlich fördert das BAFA die Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent. Die förderfähigen Ausgaben sind dabei auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro. Wer ergänzend finanzieren möchte, kann darüber hinaus den Ergänzungskredit der KfW über bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit nutzen; bis zu einem Haushaltseinkommen von 90.000 Euro gewährt der Bund dabei eine zusätzliche Zinsverbilligung.

Diese Fristen der BEG Förderung 2026 sollten Sie unbedingt kennen

Mehrere Regelungen greifen erst später, verschärfen die Bedingungen dann jedoch deutlich. Deshalb lohnt sich eine vorausschauende Planung besonders:

  • Ab Q1 2027: Der Bund fördert keinen Heizungstausch mehr, wenn das Gebäude bereits mit einer Anlage versorgt wird, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde. Bei älteren Anlagen berücksichtigt die Richtlinie zudem pauschal 25 Prozent der Gesamtkosten als förderfähig; Details regelt das Infoblatt des Ministeriums.
  • Ab 1. Oktober 2027: Für Biomasseanlagen gilt ein verschärfter Staubgrenzwert von 2,5 mg/m³.
  • Ab 1. Januar 2028: Der Bund fördert ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
  • Ab 1. Juli 2027: Neue Wärmepumpen benötigen eine digitale Schnittstelle nach dem Code of Conduct der EU-Kommission.
  • Ab 1. Januar 2030: Kälteanlagen sind nur noch mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.

So beantragen Sie die BEG Förderung 2026 Schritt für Schritt

  1. Energieeffizienz-Experten einbinden: Für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle, für Anlagentechnik, für Gebäudenetze sowie für jeden Antrag mit iSFP-Bonus schreibt der Bund die Begleitung durch einen Fachmann aus der dena-Expertenliste vor. Beim reinen Heizungstausch genügt hingegen eine Fachunternehmererklärung.
  2. Angebot einholen und Vertrag vorbereiten: Bei der Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, den Sie unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen haben.
  3. Technische Projektbeschreibung erstellen lassen: Ihr Energieberater erklärt darin die Maßnahme, die förderfähigen Ausgaben und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
  4. Antrag vor Vorhabenbeginn stellen: Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie vorher beauftragen, denn sie gelten ausdrücklich nicht als Vorhabenbeginn.
  5. Maßnahme umsetzen: Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: Reichen Sie ihn innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss ein, denn andernfalls verfällt Ihr Anspruch auf Auszahlung.

Beachten Sie außerdem die Zweckbindung: Sie müssen die geförderten Bauteile und Anlagen mindestens zehn Jahre entsprechend nutzen. Eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG ist für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen, während sich verschiedene Maßnahmen durchaus aufteilen lassen. Alle offiziellen Unterlagen finden Sie beim BAFA sowie in den FAQ des Bundesministeriums.

BEG Förderung 2026 im Kreis Viersen, Heinsberg, Nettetal und Kempen

Als zertifizierte Energieberater vor Ort begleiten wir Eigentümer im gesamten Kreis Viersen sowie in Heinsberg, Nettetal und Kempen durch das Förderverfahren. Weil viele Häuser der Region aus den 1960er- bis 1980er-Jahren stammen, treffen die neuen Regeln hier besonders viele Eigentümer. Gerne prüfen wir deshalb, welche Kombination aus Grundförderung und Boni für Ihr Gebäude tatsächlich zusammenkommt, und übernehmen anschließend die komplette Antragstellung. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Erstgespräch oder informieren Sie sich vorab über unsere Fördermittelberatung.

Häufige Fragen zur BEG Förderung 2026

Gelten die neuen Regeln auch für meinen bereits gestellten Antrag?
Nein, denn für Anträge vor dem 21. Juli 2026 gilt weiterhin die alte Richtlinienfassung – selbst dann, wenn die Entscheidung erst später ergeht.

Lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan trotz der neuen Schwelle noch?
Ja, sofern Sie mehrere Maßnahmen planen. Der Fahrplan verdoppelt den förderfähigen Kostenrahmen auf 60.000 Euro, liefert eine sinnvolle Reihenfolge und bildet ab 2027 zudem die Voraussetzung für den WPB-Bonus.

Kann ich mehrere Anträge für dasselbe Gebäude stellen?
Ja, für unterschiedliche Einzelmaßnahmen ist das möglich, solange Sie die jährlichen Höchstgrenzen einhalten. Ziehen Sie einen Antrag jedoch zurück, greift für dasselbe Vorhaben eine Sperrfrist von sechs Monaten.

Wie hoch darf die Gesamtförderung ausfallen?
Bei einer Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln gilt eine Kumulierungsgrenze von 60 Prozent der geförderten Investitionsausgaben, für kommunale Antragsteller von 90 Prozent.

Fazit: Die BEG Förderung 2026 belohnt eine frühzeitige Planung

Die neue Richtlinie verteilt die Mittel gezielter, verlangt dafür aber mehr Sorgfalt bei der Planung. Familien und Haushalte mit geringem Einkommen profitieren beim Heizungstausch spürbar, während der Klimageschwindigkeits-Bonus und die Höchstgrenzen Jahr für Jahr sinken. Wer sein Vorhaben also ohnehin plant, sollte den Antrag eher früher als später stellen. Sprechen Sie uns an – gemeinsam ermitteln wir, welche Förderung für Ihr Haus derzeit die höchste ist und wie Sie die maßgeblichen Fristen sicher einhalten.

Stand: Juli 2026. Grundlage ist die Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026, in Kraft seit dem 21. Juli 2026. Da einzelne Regelungen erst über nachgelagerte Infoblätter konkretisiert werden, prüfen wir die Konditionen vor jeder Antragstellung individuell.

Fenstertausch mit BAFA-Förderung: Anforderungen, Einbau und aktuelle Zuschusshöhe

Viele Eigentümer im Kreis Viersen, in Heinsberg, Nettetal und Kempen planen aktuell einen Fenstertausch mit BAFA-Förderung, denn alte Fenster verschenken bares Geld und mindern gleichzeitig den Wohnkomfort. Wer jetzt handelt, senkt nicht nur die Heizkosten, sondern sichert sich zudem einen staatlichen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten. Allerdings hat sich die Förderlandschaft zum 21. Juli 2026 spürbar verändert, weshalb sich ein genauer Blick auf Anforderungen, Einbau und Zuschusshöhe lohnt. Im Folgenden erfahren Sie deshalb, welche technischen Voraussetzungen neue Fenster erfüllen müssen, worauf ein Fachbetrieb beim Einbau achten sollte und wie hoch die Förderung 2026 tatsächlich ausfällt.

Warum sich ein Fenstertausch mit BAFA-Förderung gerade jetzt lohnt

Im Kreis Viersen sowie in Heinsberg, Nettetal und Kempen stammen viele Wohngebäude noch aus den 1960er- bis 1980er-Jahren, sodass einfach- oder doppelverglaste Fenster dort vielerorts weiterhin Standard sind. Da diese alten Fenster Wärme rasch nach außen abgeben, steigen die Heizkosten spürbar, während kalte Oberflächen und Zugluft gleichzeitig den Wohnkomfort mindern. Ein Fenstertausch verbessert deshalb nicht nur die Energiebilanz des Hauses, sondern erhöht ebenso den Immobilienwert sowie den Schall- und Einbruchschutz. Weil das Gebäudeenergiegesetz (GEG) energetische Mindeststandards vorschreibt und die Energiepreise mittelfristig weiter steigen dürften, zahlt sich eine frühzeitige Modernisierung zusätzlich aus. Sofern Sie den Fenstertausch mit einer BAFA-Förderung kombinieren, amortisiert sich die Investition dadurch spürbar schneller.

Fenstertausch mit BAFA-Förderung: Diese Anforderungen müssen neue Fenster erfüllen

Damit das BAFA einen Zuschuss gewährt, müssen die neuen Fenster strenge technische Vorgaben einhalten. Zu den wichtigsten Anforderungen zählen:

  • Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²K): Dieser Wärmedurchgangskoeffizient beschreibt den gesamten Wärmeverlust über Glas, Rahmen und Abstandshalter und stellt damit die zentrale förderrechtliche Kenngröße dar.
  • Abweichende Grenzwerte für Sonderfälle: Bei Dachflächenfenstern sowie bei Fenstern in denkmalgeschützten Gebäuden gelten andere U-Wert-Grenzen, da hier bauliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
  • Dreifachverglasung als Regelstandard: Um den geforderten Uw-Wert zu erreichen, kommt in der Praxis nahezu immer eine Dreifachverglasung mit Wärmeschutzbeschichtung zum Einsatz.
  • Fachgerechter Einbau durch einen anerkannten Betrieb: Eigenleistung ist nicht förderfähig, denn das BAFA verlangt eine fachgerechte Montage durch ein qualifiziertes Unternehmen.

Diese Vorgaben wirken im ersten Moment aufwendig, lassen sich jedoch mit einer soliden Planung problemlos einhalten – zumal ohnehin ein Energieeffizienz-Experte an der Antragstellung beteiligt sein muss.

So hoch fällt die Fenstertausch-BAFA-Förderung 2026 aus

Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine reformierte Förderrichtlinie des Bundes, sodass sich einige Details gegenüber den Vorjahren geändert haben. Grundsätzlich fördert das BAFA den Fenstertausch im Rahmen des Programms „BEG Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle“ mit einer Basisförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten.

Sofern ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, erhöht sich der Fördersatz grundsätzlich um weitere 5 Prozentpunkte. Allerdings greift dieser iSFP-Bonus seit der Reform nur noch, sofern die förderfähigen Kosten der Maßnahme mindestens 30.000 Euro betragen, und selbst dann bezieht er sich lediglich auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Weil ein klassischer Fenstertausch am Einfamilienhaus häufig zwischen 10.000 und 25.000 Euro kostet, entfällt der zusätzliche Bonus in vielen Fällen faktisch. Umso wichtiger ist deshalb eine realistische Kostenschätzung, bevor Sie den iSFP-Bonus fest einplanen – gerne rechne ich das für Ihr Haus im Rahmen einer Energieberatung konkret durch.

Für die Förderhöhe gelten außerdem folgende Rahmenbedingungen:

  • Förderfähige Höchstgrenze: Bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr sind förderfähig, wodurch sich ohne iSFP-Bonus ein maximaler Zuschuss von 4.500 Euro ergibt.
  • Mindestinvestition: Die Maßnahme muss ein bestimmtes Mindestvolumen erreichen, damit ein Antrag überhaupt förderfähig ist.
  • Fachplanung und Baubegleitung: Zusätzlich zur eigentlichen Maßnahme fördert das BAFA rund 50 Prozent der Kosten für die Energieberatung, wodurch sich die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten zusätzlich auszahlt.

Da sich Förderbedingungen kurzfristig ändern können, empfiehlt es sich, die aktuellen Konditionen stets direkt in der Förderdatenbank des Bundes zu prüfen, bevor Sie einen Handwerksvertrag unterschreiben.

Worauf Sie beim Einbau der neuen Fenster unbedingt achten sollten

Selbst das förderfähigste Fenster bringt wenig, sofern der Einbau mangelhaft ausgeführt wird. Deshalb sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Fachbetrieb folgende Punkte besprechen:

  • RAL-Montage nach anerkannten Gütestandards: Eine Montage nach den RAL-Montagerichtlinien stellt sicher, dass der Anschluss zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk luftdicht sowie wärmebrückenfrei ausgeführt wird.
  • Wärmebrücken vermeiden: Da ungedämmte Anschlussfugen zu Feuchteschäden führen können, sollte der Einbau möglichst in der Dämmebene erfolgen, insbesondere bei einer gleichzeitigen Fassadendämmung.
  • Lüftungskonzept anpassen: Weil neue, dichte Fenster die unkontrollierte Fugenlüftung deutlich reduzieren, steigt gleichzeitig das Risiko für Feuchtigkeit und Schimmel. Prüfen Sie daher gemeinsam mit Ihrem Energieberater, ob ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 oder der Einbau von Fensterfalzlüftern sinnvoll ist.
  • Sonnenschutz mitdenken: Sofern große Fensterflächen erneuert werden, sollten Sie einen außenliegenden Sonnenschutz einplanen, damit sommerliche Überhitzung ausbleibt.
  • Einbruchschutz berücksichtigen: Wer zusätzliche Sicherheit wünscht, kann Fenster mit Widerstandsklasse RC2 wählen, wodurch sich Einbruchschutz und Förderung gut kombinieren lassen.
  • Dokumentation sichern: Fotos vom Ein- und Ausbau sowie Rechnungen und Prüfprotokolle sollten Sie sorgfältig aufbewahren, denn das BAFA verlangt diese Nachweise für den späteren Verwendungsnachweis.

Fenstertausch mit BAFA-Förderung beantragen: Schritt für Schritt

  1. Energieeffizienz-Experten einbinden: Da die Antragstellung ohne Fachbegleitung nicht möglich ist, sollten Sie sich zuerst an einen zertifizierten Energieberater wenden.
  2. Individuellen Sanierungsfahrplan prüfen lassen: Auch wenn der iSFP-Bonus seit Juli 2026 eingeschränkt ist, liefert der Fahrplan weiterhin eine fundierte Reihenfolge für Ihre gesamte Sanierung.
  3. Angebote einholen und technische Projektbeschreibung erstellen lassen: Anhand der Handwerkerangebote erstellt Ihr Energieberater die technische Projektbeschreibung (TPB) mit den erforderlichen Produktkennungen.
  4. Antrag vor Vertragsabschluss stellen: Da eine Förderung nur vor Auftragsvergabe möglich ist, müssen Sie einen Handwerksvertrag mit aufhebender Wirkung unterschreiben.
  5. Maßnahme umsetzen und dokumentieren: Sobald der Einbau erfolgt ist, sichern Sie Rechnungen und Fotos für den Verwendungsnachweis.
  6. Verwendungsnachweis einreichen: Abschließend reichen Sie die Nachweise beim BAFA ein, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.

Weitere Details zum Ablauf finden Sie außerdem in den offiziellen Informationen des BAFA für Antragstellende.

Fenstertausch mit BAFA-Förderung im Kreis Viersen, Heinsberg, Nettetal und Kempen

Als Energieberater vor Ort kenne ich die typische Bausubstanz rund um Viersen, Heinsberg, Nettetal und Kempen genau, denn viele Häuser in der Region weisen ähnliche energetische Schwachstellen auf. Weil regionale Handwerksbetriebe zudem oft ausgebucht sind, lohnt sich eine frühzeitige Planung besonders. Gerne begleite ich Sie daher von der ersten Bestandsaufnahme über die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans bis hin zur vollständigen Antragstellung beim BAFA – unkompliziert und persönlich vor Ort. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Erstgespräch oder informieren Sie sich vorab über meine Leistungen rund um Fördermittel und Sanierungsfahrpläne.

Häufige Fragen zum Fenstertausch mit BAFA-Förderung

Muss ich den Energieberater selbst bezahlen? Nein, zumindest nicht vollständig, denn das BAFA fördert die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung mit rund 50 Prozent, sodass ein Eigenanteil übrig bleibt.

Kann ich Fenster und Dämmung gemeinsam fördern lassen? Ja, sofern beide Maßnahmen die jeweiligen technischen Anforderungen erfüllen, lassen sich Fenstertausch und Fassadendämmung problemlos im selben Antrag kombinieren.

Was passiert, wenn ich den Antrag erst nach Vertragsabschluss stelle? Dann entfällt die Förderung vollständig, da das BAFA einen Antrag ausschließlich vor Beginn der Maßnahme akzeptiert.

Fazit: Fenstertausch mit BAFA-Förderung lohnt sich trotz neuer Regeln

Auch nach der Förderreform vom Juli 2026 bleibt ein Fenstertausch mit BAFA-Förderung eine der wirtschaftlichsten Sanierungsmaßnahmen für Eigentümer im Kreis Viersen, in Heinsberg, Nettetal und Kempen. Zwar greift der iSFP-Bonus inzwischen seltener in voller Höhe, dennoch sichert die Basisförderung von 15 Prozent weiterhin einen spürbaren Zuschuss. Damit Sie keine Fördermöglichkeit verschenken und die technischen Anforderungen sicher einhalten, lohnt sich eine frühzeitige, professionelle Begleitung. Nehmen Sie daher gerne Kontakt auf, damit wir gemeinsam die passende Lösung für Ihr Haus finden.

Was kostet ein iSFP wirklich? Kosten, Förderung & Ablauf 2026

iSFP individueller Sanierungsfahrplan

Möchten Sie Ihr Haus energetisch sanieren, kommen Sie am individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kaum vorbei. Denn er zeigt Ihnen, welche Maßnahmen sich für Ihre Immobilie lohnen und in welcher Reihenfolge Sie diese am sinnvollsten umsetzen. Doch wie hoch fallen die iSFP Kosten tatsächlich aus, und welche Förderung deckt sie ab? In diesem Artikel erfahren Sie die konkreten Zahlen sowie den genauen Ablauf – und wie Sie als Kunde unserer Energieberatung davon profitieren.

Was ist ein iSFP und wozu dient er?

Ein iSFP ist ein individueller, auf Ihr Gebäude zugeschnittener Sanierungsfahrplan. Er analysiert den energetischen Ist-Zustand Ihrer Immobilie und leitet daraus konkrete, aufeinander abgestimmte Sanierungsschritte ab. Somit erhalten Sie nicht nur eine einmalige Empfehlung, sondern eine langfristige Roadmap, die Sie Schritt für Schritt sanieren lässt – wirtschaftlich sinnvoll und technisch fundiert.

iSFP Kosten und Förderung im Überblick

Die tatsächlichen Kosten für einen iSFP hängen von der Größe und Komplexität Ihrer Immobilie ab. Allerdings übernimmt der Staat einen erheblichen Teil davon: Für die Erstellung erhalten Sie eine staatliche Förderung von 650 €. Dadurch reduzieren sich Ihre Eigenkosten spürbar, und die Investition amortisiert sich meist schon über die spätere Förderung Ihrer Einzelmaßnahmen. Denn setzen Sie Maßnahmen im Rahmen eines iSFP um, erhöht sich zudem die maximale Förderobergrenze von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit – zusätzlich erhalten Sie einen Förderbonus von 5 % auf die Kosten über 30.000 €. Weiterführende Informationen zu den Effizienzhaus-Standards finden Sie auch bei der KfW-Förderbank.

So läuft die Erstellung Ihres iSFP ab

  1. Bestandsaufnahme: Ihr Energieberater begeht Ihre Immobilie und erfasst den energetischen Zustand von Dach, Fassade, Fenstern und Heizungsanlage.
  2. Analyse und Potenziale: Anschließend ermittelt er die wirtschaftlich sinnvollsten Sanierungsmaßnahmen und deren Reihenfolge.
  3. Erstellung des Fahrplans: Daraufhin erhalten Sie ein individuelles Dokument mit konkreten Maßnahmen, Kosten- und Einsparpotenzialen sowie Fördermöglichkeiten.
  4. Beantragung der Förderung: Zum Schluss übernimmt Ihr Berater die Antragstellung der 650-€-Förderung bei der BAFA.

Möchten Sie im Anschluss einzelne Maßnahmen umsetzen, unterstützen wir Sie zusätzlich bei der Fördermittelberatung für die jeweiligen BAFA- und KfW-Anträge.

Lohnt sich ein iSFP für Sie?

Ein iSFP lohnt sich besonders dann, wenn Sie schrittweise statt auf einmal sanieren möchten. Denn dank der höheren Förderobergrenze und des Bonus sparen Sie über die gesamte Sanierung hinweg oft deutlich mehr, als die anfänglichen iSFP-Kosten betragen. Zudem behalten Sie durch den klaren Fahrplan stets den Überblick über sinnvolle nächste Schritte, statt teure Einzelentscheidungen ohne Gesamtstrategie zu treffen. Weiterführende, unabhängige Tipps zur energetischen Sanierung bietet auch die Verbraucherzentrale.

Fazit: iSFP Kosten und Förderung lohnen sich langfristig

Ein iSFP kosten je nach Komplexität und Umfang der Immobilie ab 1.500 €, dieser Betrag reduziert sich um die 650-€-Förderung, während der Fahrplan Ihnen gleichzeitig Zugang zu deutlich höheren Fördersummen bei Ihren Einzelmaßnahmen verschafft. Somit investieren Sie einmalig in eine fundierte Planung und sparen anschließend bei jeder einzelnen Sanierungsmaßnahme bares Geld.

Möchten Sie wissen, wie viel Förderung Ihre Immobilie konkret erhalten kann? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung zu Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan.

Dachdämmung von Steildächern: Aufsparren- und Zwischensparrendämmung im Vergleich

Verlieren Sie über Ihr Dach spürbar Heizenergie, lohnt sich eine fachgerechte Dachdämmung beim Steildach besonders. Denn ein ungedämmtes oder unzureichend gedämmtes Steildach zählt zu den größten Schwachstellen älterer Gebäude und treibt Ihre Heizkosten unnötig in die Höhe. Allerdings stehen Ihnen dabei grundsätzlich zwei unterschiedliche Verfahren zur Verfügung: die Aufsparren- und die Zwischensparrendämmung. In diesem Artikel erfahren Sie, welches Verfahren zu Ihrem Dach passt, warum die Dampfsperre dabei eine zentrale Rolle spielt und wie Sie von staatlicher Förderung profitieren.

Warum sich die Dachdämmung beim Steildach besonders lohnt

Über ein ungedämmtes Dach entweicht ein erheblicher Teil der Heizenergie Ihres Hauses, da warme Luft bekanntlich nach oben steigt. Dämmen Sie Ihr Steildach fachgerecht, senken Sie somit nicht nur Ihre Heizkosten deutlich, sondern verbessern gleichzeitig das Wohnklima unter dem Dach – im Sommer wie im Winter. Zudem steigern Sie durch eine ausgebaute, gut gedämmte Dachfläche häufig den Wohnwert und die nutzbare Fläche Ihrer Immobilie.

Aufsparrendämmung: Dämmung oberhalb der Sparren

Bei der Aufsparrendämmung bringen Sie die Dämmschicht durchgehend oberhalb der Dachsparren an, bevor Sie die neue Dacheindeckung montieren. Dadurch vermeiden Sie Wärmebrücken nahezu vollständig, da die Sparren selbst innerhalb der gedämmten Fläche liegen. Außerdem bleibt der Wohnraum unter dem Dach während der Bauphase nutzbar, da die Arbeiten ausschließlich von außen stattfinden. Allerdings lohnt sich dieses Verfahren vor allem dann, wenn Sie ohnehin eine Neueindeckung des Dachs planen, da die Kosten sonst vergleichsweise hoch ausfallen.

Zwischensparrendämmung: die kostengünstige Alternative

Möchten Sie hingegen ohne Neueindeckung dämmen, bietet sich die Zwischensparrendämmung an. Hierbei füllen Sie den Raum zwischen den Dachsparren mit Dämmmaterial, meist von innen. Dadurch sparen Sie im Vergleich zur Aufsparrendämmung häufig Kosten, allerdings verringert sich gleichzeitig die verfügbare Dämmstärke, da diese durch die Sparrenhöhe begrenzt wird. Kombinieren Sie beide Verfahren miteinander, erreichen Sie zudem besonders hohe Dämmwerte – diese sogenannte Kombi-Dämmung eignet sich vor allem bei umfassenden Sanierungen.

Warum die Dampfsperre unverzichtbar ist

Dämmen Sie Ihr Steildach, benötigen Sie zwingend eine fachgerecht verlegte Dampfsperre auf der Innenseite der Dämmung. Denn ohne sie dringt feuchte Raumluft in die Dämmschicht ein und kondensiert dort, sobald sie auf die kältere Außenseite trifft. Die Folge: Feuchtigkeit sammelt sich im Dämmmaterial, wodurch dessen Dämmwirkung nachlässt und langfristig Schimmel sowie Bauschäden entstehen können. Achten Sie deshalb besonders auf luftdichte Anschlüsse und Überlappungen, da bereits kleine Undichtigkeiten die Wirkung der Dampfsperre erheblich beeinträchtigen. Lassen Sie die Ausführung daher stets von einem Fachbetrieb kontrollieren.

Förderung für Ihre Dachdämmung sichern

Die energetische Sanierung Ihres Steildachs fördert der Staat mit attraktiven Zuschüssen. Setzen Sie die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um, profitieren Sie zusätzlich von einer erhöhten Förderobergrenze sowie einem Bonus von 5 %. Die genauen, aktuell gültigen Fördersätze für die Gebäudehülle finden Sie direkt bei der BAFA – Sanierung Wohngebäude. Möchten Sie wissen, wie Sie den Antrag richtig stellen, unterstützt Sie unsere Fördermittelberatung von der Planung bis zur Auszahlung. Ergänzende technische Hintergründe zur Dachdämmung bietet zudem die Deutsche Energie-Agentur (dena).

Fazit: Dachdämmung beim Steildach richtig planen

Ob Sie sich für die Aufsparren- oder die Zwischensparrendämmung entscheiden, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie ohnehin eine Neueindeckung planen und welches Budget Ihnen zur Verfügung steht. Unabhängig vom gewählten Verfahren gilt jedoch: Eine fachgerecht verlegte Dampfsperre entscheidet maßgeblich darüber, ob Ihre Dämmung langfristig funktioniert und Bauschäden verhindert. Lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten, wählen Sie das passende Verfahren für Ihr Dach und sichern sich gleichzeitig die volle staatliche Förderung.

Möchten Sie wissen, welches Dämmverfahren sich für Ihr Steildach eignet und welche Förderung Sie erhalten können? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.

BAFA Förderung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Wer sein Zuhause energetisch saniert, kann von attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren und BAFA Förderungen beantragen. Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizungsanlage mit erheblichen Fördersätzen. Doch der Antragsprozess hat einige Fallstricke – wer sie kennt, sichert sich die volle Förderung ohne böse Überraschungen.

BAFA-Förderung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Sanieren Sie Ihr Zuhause energetisch, sichern Sie sich attraktive staatliche Zuschüsse. Denn wenn Sie die BAFA Förderung beantragen, unterstützt die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlreiche Einzelmaßnahmen mit erheblichen Fördersätzen – etwa die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizungsanlage. Allerdings birgt der Antragsprozess einige Fallstricke. Kennen Sie diese, sichern Sie sich die volle Förderung ohne böse Überraschungen. Als zertifizierter Energieberater begleite ich Sie durch den gesamten Prozess.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Die BAFA fördert eine breite Palette energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Dazu zählen unter anderem:

  • Wärmedämmung von Wand, Dach und Geschossdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Erneuerung der Heizungsanlage (insbesondere der Umstieg auf erneuerbare Energien)
  • Einbau von Lüftungsanlagen
  • Optimierung bestehender Heizungssysteme

Die förderfähigen Kosten begrenzt der Staat auf 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Setzen Sie die Maßnahme jedoch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) um, erhöht sich diese Grenze auf 60.000 € – zusätzlich erhalten Sie dann einen Förderbonus von 5 % auf die Kosten über 30.000 €. Die genauen Fördersätze finden Sie außerdem direkt bei der BAFA – Sanierung Wohngebäude.

Voraussetzung: Ein Energieberater ist Pflicht, bevor Sie die BAFA Förderung beantragen

Bei den meisten Einzelmaßnahmen schreibt der Gesetzgeber die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten vor. Denn der Berater übernimmt zwei zentrale Aufgaben:

  1. Technische Projektbeschreibung (TPB): Vor Beginn der Maßnahme prüft und dokumentiert er, dass die geplante Sanierung die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllt.
  2. Technischer Projektnachweis (TPN): Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt er, dass Sie die Maßnahme fachgerecht und förderkonform umgesetzt haben.

Reichen Sie diese Nachweise nicht ein, zahlt Ihnen die BAFA keinen Zuschuss aus. Die Einbindung eines Energieberaters ist somit keine optionale Zusatzleistung, sondern eine Grundvoraussetzung.

So können Sie die BAFA Förderung beantragen: 5 Schritte

1. Beratungsgespräch und Planung Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Energieberater fest, welche Maßnahmen sinnvoll und förderfähig sind. Klären Sie dabei auch, ob sich ein iSFP lohnt, um von der höheren Förderquote zu profitieren.

2. Technische Projektbeschreibung erstellen Ihr Energieberater erstellt nun die TPB. Darin beschreibt er die geplante Maßnahme detailliert und weist die technischen Anforderungen nach.

3. Antrag stellen – vor Auftragsvergabe! Stellen Sie den Förderantrag über das BAFA-Portal, bevor Sie einen verbindlichen Auftrag an ein Handwerksunternehmen erteilen. Halten Sie diese Reihenfolge nicht ein, entfällt Ihr Förderanspruch vollständig.

4. Umsetzung der Maßnahme Sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie die Sanierung beauftragen und durchführen lassen.

5. Verwendungsnachweis einreichen Nach Abschluss der Arbeiten erstellt Ihr Energieberater den technischen Projektnachweis. Reichen Sie diesen anschließend zusammen mit den Rechnungen bei der BAFA ein – erst danach zahlt sie Ihnen die Fördersumme aus.

Typische Fehler, die die Förderung gefährden

  • Auftrag vor Antragstellung erteilt: Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Denn ohne vorherige Antragstellung erhalten Sie keine Förderung – unabhängig davon, wie förderfähig die Maßnahme sonst wäre.
  • Kein zugelassener Energieberater eingebunden: Ohne TPB und TPN zahlt die BAFA keinen Zuschuss aus.
  • Fristen übersehen: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gilt eine bestimmte Umsetzungsfrist, die Sie einhalten müssen.
  • Unvollständige Unterlagen beim Verwendungsnachweis: Fehlen Rechnungen oder sind sie fehlerhaft, verzögert sich die Auszahlung erheblich.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer bei der BAFA schwankt je nach Antragsaufkommen, liegt aber häufig bei mehreren Wochen bis wenigen Monaten. Reichen Sie einen vollständigen und korrekten Antrag ein, verkürzen Sie die Wartezeit spürbar. Deshalb lohnt es sich, die Antragstellung nicht auf eigene Faust, sondern mit erfahrener Begleitung anzugehen. Ergänzende Informationen zu Förderprogrammen bietet außerdem die KfW-Förderbank.

Fazit: Lassen Sie sich bei der BAFA Förderung beantragen professionell begleiten

Die BAFA-Förderung bietet erhebliches Sparpotenzial bei der energetischen Sanierung – vorausgesetzt, Sie halten die richtige Reihenfolge und die formalen Anforderungen ein. Binden Sie frühzeitig einen zugelassenen Energieberater ein, schützen Sie sich vor den häufigsten Fehlern und sichern sich so die volle Förderung.

Planen Sie eine energetische Sanierung und möchten wissen, welche Förderung für Ihr Projekt infrage kommt? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung, oder informieren Sie sich über unsere Fördermittelberatung – wir begleiten Sie von der Planung bis zur Auszahlung.