Fast jede Woche erreicht uns dieselbe Frage: Beantrage ich meine neue Heizung beim BAFA oder ist dafür die KfW zuständig? Diese Verwechslung kostet Eigentümer regelmäßig bares Geld, weil sie den Zuschuss bei der falschen Stelle suchen oder die Reihenfolge von Vertrag und Antrag durcheinanderbringen. Die klare Antwort vorweg: BAFA oder KfW Förderung hängt einzig davon ab, welche Maßnahme Sie umsetzen – nicht von persönlichen Vorlieben oder der Hausbank. Wir erklären, wer wofür zuständig ist, was Sie kombinieren dürfen und wie Sie 2026 ohne Umwege zum richtigen Zuschuss kommen.

Der Grundsatz: BAFA oder KfW Förderung entscheidet die Maßnahme
Seit der Reform zum 1. Januar 2024 gilt eine klare Aufgabenteilung, die auch die BEG-Reform vom 21. Juli 2026 nicht verändert hat:
| Maßnahme | Zuständige Stelle | Förderprogramm | Fördersatz 2026 |
|---|---|---|---|
| Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe) | KfW | Heizungsförderung 458 | 30 % Grundförderung + Boni, max. 70 % (bei niedrigem Einkommen bis 80 %) |
| Dämmung Fassade, Dach, Kellerdecke | BAFA | BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) | 15 %, mit iSFP-Bonus bis 20 % |
| Fenster- und Türentausch | BAFA | BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) | 15 %, mit iSFP-Bonus bis 20 % |
| Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) | BAFA | BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) | 15 % |
| Fachplanung und Baubegleitung (nicht beim Heizungstausch) | BAFA | BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) | 50 % bis zur Höchstgrenze |
| Restfinanzierung ohne Eigenkapital | KfW | Ergänzungskredit 358/359 | zinsgünstiger Kredit bis 120.000 € je Wohneinheit |
Die Faustregel für BAFA oder KfW Förderung lautet also: Tauschen Sie Ihren Wärmeerzeuger komplett aus, ist die KfW zuständig. Optimieren Sie Ihr Gebäude an Hülle oder Anlagentechnik, ohne die Heizung komplett zu ersetzen, ist das BAFA Ihr Ansprechpartner. Beide Fördertöpfe gehören zwar zur selben Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), doch unterschiedliche Behörden verwalten sie, und Sie beantragen sie über unterschiedliche Portale.
Das fördert das BAFA: Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik
Für alle Maßnahmen außer dem kompletten Heizungstausch bleibt das BAFA zuständig. Dazu zählen insbesondere:
- Wärmedämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
- Austausch von Fenstern, Außentüren und Sonnenschutzverglasung
- Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Heizungsoptimierung des Bestandssystems: hydraulischer Abgleich, Austausch der Heizungspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe, Optimierung der Regelungstechnik
- Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW) als eigenständiges Programm für die Beratungsleistung; die Richtlinie läuft zum 31. Dezember 2026 aus
Der Grundfördersatz liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich der Satz um 5 Prozentpunkte – seit der Reform zum 21. Juli 2026 allerdings nur noch für den Kostenanteil oberhalb der Obergrenze ohne iSFP, bei einem Einfamilienhaus also oberhalb von 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern staffeln sich die förderfähigen Ausgaben nach Wohneinheiten; die Rechnung für ein Haus mit zwölf Wohneinheiten finden Sie in unserem Beitrag zur Förderung Mehrfamilienhaus. Für Dämmmaßnahmen an Worst Performing Buildings kündigt der Gesetzgeber außerdem ab dem ersten Quartal 2027 einen WPB-Bonus von 5 Prozent an, der nicht für reine Fenstermaßnahmen gilt; Details lesen Sie im Beitrag zum WPB-Bonus iSFP. Alle Fördersätze im Überblick finden Sie in unserem Beitrag zur BEG Förderung 2026.
Das fördert die KfW: der komplette Heizungstausch
Möchten Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch ein klimafreundliches System wie eine Wärmepumpe ersetzen, beantragen Sie den Zuschuss über die KfW, Programm 458. Die Förderung setzt sich 2026 aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro. Dieser Höchstbetrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro.
- Klimageschwindigkeits-Bonus: zusätzlicher Zuschuss für den Austausch alter fossiler Heizungen. Er beträgt zum Neustart der Förderung 16 Prozentpunkte, sinkt danach alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt ab Mitte 2028.
- Einkommens-Bonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro, jeweils für selbstnutzende Eigentümer.
- Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das relevante Einkommen einmalig pauschal um 10.000 Euro.
BAFA oder KfW Förderung beim Heizungstausch: So hoch fällt der Zuschuss aus
In Summe deckelt der Gesetzgeber die Förderung bei maximal 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro sowie Haushalte mit einem minderjährigen Kind und einem Einkommen bis 40.000 Euro erreichen sogar bis zu 80 Prozent. Die Tabelle zeigt den maximal möglichen Zuschuss für die erste Wohneinheit bei einem Antrag im Jahr 2026:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (mit Kind) | Einkommens-Bonus | Max. Fördersatz 2026 | Max. Zuschuss bei 28.000 € |
|---|---|---|---|
| bis 30.000 € (bis 40.000 €) | 40 % | 80 % | 22.400 € |
| 30.001 bis 40.000 € (bis 50.000 €) | 30 % | 70 % | 19.600 € |
| 40.001 bis 50.000 € (bis 60.000 €) | 10 % | 56 % | 15.680 € |
| ab 50.001 € (ab 60.001 €) | 0 % | 46 % | 12.880 € |
Die Werte setzen alle Boni in voller Höhe voraus. Die KfW ermittelt das Haushaltsjahreseinkommen als Durchschnitt des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung. Für das erste Quartal 2027 sind weitere Änderungen angekündigt, etwa ein Wertschöpfungs-Bonus für Wärmepumpen.
Wichtig für die Praxis: Die KfW fördert den Ersatz des Wärmeerzeugers einschließlich notwendiger Umfeldmaßnahmen. Fachplanung und Baubegleitung zählen dabei zu den Umfeldmaßnahmen innerhalb des Förderhöchstbetrags und lassen sich nicht separat beim BAFA beantragen. Sanieren Sie zusätzlich die Gebäudehülle, beantragen Sie diesen Teil separat beim BAFA. Genau an dieser Stelle entsteht der Irrtum „BAFA oder KfW Förderung“ am häufigsten, weil viele Eigentümer beide Maßnahmen als eine gemeinsame Sanierung wahrnehmen, obwohl der Gesetzgeber sie fördertechnisch strikt trennt.
BAFA-Zuschuss und KfW-Zuschuss kombinieren: Was erlaubt ist
Die gute Nachricht: Sie müssen sich nicht zwischen BAFA und KfW entscheiden, sondern nutzen im Idealfall beide Programme parallel – solange Sie unterschiedliche Maßnahmen fördern lassen. Erlaubt ist zum Beispiel:
- KfW 458 für die neue Wärmepumpe plus BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung
- KfW 458 plus KfW-Ergänzungskredit 358/359 zur Vorfinanzierung der Kosten
- BAFA-Zuschuss für Fenstertausch plus BAFA-Zuschuss für Fachplanung im selben Bauvorhaben
Nicht erlaubt ist dagegen eine Doppelförderung derselben Kosten: Für eine einzelne Maßnahme reichen Sie den Antrag nur bei einer Stelle ein, entweder bei der KfW oder beim BAFA. Außerdem schließt die BEG seit dem 21. Juli 2026 die Kombination von Einzelmaßnahmen (BEG EM) mit der Effizienzhaus-Förderung (BEG WG und NWG) aus. Dieses Kombinationsverbot gilt jeweils für drei Jahre, gerechnet ab dem Verwendungsnachweis der ersten Förderung, und betrifft Anträge ab dem 21. Juli 2026. Verzichten Sie auf eine Zusage, bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen, entfällt die Wartezeit. Die Effizienzhaus-Förderung richtet sich ohnehin an umfassende Sanierungen und nicht an einzelne Maßnahmen. Ob Sie Landes- oder Kommunalprogramme zusätzlich nutzen dürfen, klären Sie vorab mit der jeweiligen Stelle.
KfW-Ergänzungskredit 358/359: Wenn das Eigenkapital fehlt
Reicht Ihr Eigenkapital für den nicht geförderten Kostenanteil nicht aus, stellt die KfW mit dem Ergänzungskredit 358 beziehungsweise 359 einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bereit. Diesen Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über einen frei wählbaren Finanzierungspartner wie Ihre Hausbank – und erst, nachdem Sie eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA erhalten haben. Dieser Nachweis darf nicht älter als zwölf Monate sein, und der Zuschuss darf noch nicht ausgezahlt sein. Eine zusätzliche Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen (bei Maßnahmen am Sondereigentum) mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro. Die Zinsbindung beträgt höchstens zehn Jahre. Alle Details zu Programmen, Fristen und Reihenfolge erklärt unser Beitrag zum KfW Ergänzungskredit.
Typischer Irrtum: „Ich beantrage meine Wärmepumpe beim BAFA“
Ein Blick in unsere Beratungspraxis zeigt: Der häufigste Fehler bei BAFA oder KfW Förderung entsteht, wenn Eigentümer den Förderantrag für die Heizung noch beim BAFA stellen, weil sie frühere Regeln vor 2024 im Kopf haben. Dabei geht schnell Zeit verloren, und das ist riskant, denn Sie müssen den Antrag vor dem Vorhabenbeginn stellen. Bei der BEG EM schließen Sie deshalb den Liefer- oder Leistungsvertrag vorab mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung auf die Förderzusage ab. Dieser bedingte Vertrag gilt nicht als Vorhabenbeginn, denn als Vorhabenbeginn zählt dann der Zeitpunkt der Förderzusage. Ein bloßes Rücktrittsrecht genügt nicht, und eine nachträgliche Aufnahme der Bedingung ist förderschädlich. Eine anerkannte Musterformulierung finden Sie in den BEG-FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums. Beginnen Sie die Arbeiten vor der Antragstellung, verlieren Sie die Förderung; nach der Antragstellung dürfen Sie auf eigenes Risiko auch vor der Zusage starten.
So gehen Sie 2026 richtig vor
- Maßnahme klar benennen: Legen Sie fest, ob Sie die Heizung komplett tauschen oder Hülle beziehungsweise Anlagentechnik optimieren.
- Zuständige Stelle bestimmen: Nutzen Sie die Tabelle oben, um zwischen BAFA und KfW zu unterscheiden.
- Energieberater einbinden: Für Dämmung, Fenster und Lüftung ist ein Energieeffizienz-Experte zwingend. Klären Sie außerdem vorab, ob ein iSFP oder eine Fachplanung Ihre Förderquote erhöht.
- Vertrag mit Bedingung schließen: Vereinbaren Sie mit dem Handwerksbetrieb eine aufschiebende oder auflösende Bedingung auf die Förderzusage.
- Antrag stellen und Zusage abwarten: Beginnen Sie die Arbeiten erst nach der Förderzusage.
- Ergänzungskredit prüfen: Klären Sie bei Bedarf frühzeitig mit Ihrer Bank, ob der KfW-Ergänzungskredit 358/359 für Sie infrage kommt, und beantragen Sie ihn nach der Zusage innerhalb von zwölf Monaten.
BAFA oder KfW Förderung im Kreis Viersen: Wir übernehmen die Antragstellung
Als Energieberater vor Ort begleiten wir Eigentümer im Kreis Viersen durch genau diese Entscheidung: Wir prüfen Ihr Sanierungsvorhaben, ordnen jede Maßnahme der richtigen Förderstelle zu und stellen sicher, dass Sie keine Frist verpassen. Gerade bei Kombinationen aus Heizungstausch und Dämmmaßnahmen lohnt sich eine fachliche Einordnung, bevor Sie den Handwerkervertrag abschließen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch oder informieren Sie sich vorab über unsere Fördermittelberatung.
Häufige Fragen zu BAFA oder KfW Förderung
Kann ich Heizungstausch und Dämmung gleichzeitig fördern lassen? Ja. Sie stellen dafür zwei getrennte Anträge: den Heizungstausch über die KfW (Programm 458) und die Dämmmaßnahme über das BAFA (BEG Einzelmaßnahmen). Eine Doppelförderung derselben Kosten ist dabei ausgeschlossen.
Was passiert, wenn ich den Antrag bei der falschen Stelle einreiche? Die Anträge laufen über unterschiedliche Portale, nämlich „Meine KfW“ für den Heizungstausch und das BAFA für alle sonstigen Effizienzmaßnahmen. Eine Weiterleitung falsch adressierter Anträge ist nicht zugesichert, deshalb klären Sie die Zuständigkeit vorab. Beginnen Sie außerdem nie vor der Antragstellung mit den Arbeiten, denn ein Vorhabenbeginn vor dem Antrag ist förderschädlich.
Fördert das BAFA auch die Wärmepumpe? Nein. Seit 2024 läuft die Förderung für den kompletten Heizungstausch ausschließlich über die KfW, Programm 458. Das BAFA fördert lediglich die Optimierung einer bestehenden Heizung, etwa den hydraulischen Abgleich.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für die Wärmepumpe 2026? Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Mit Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus sind je nach Einkommen bis zu 70 Prozent möglich, bei einem Einkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Bei höchstens 28.000 Euro förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit ergibt das einen Zuschuss von bis zu 22.400 Euro.
Brauche ich für beide Förderprogramme einen Energieberater? Nein, nicht für beide. Für Dämmung, Fenster, Lüftung und die übrigen Effizienzmaßnahmen beim BAFA ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten zwingend. Beim Heizungstausch und bei der Heizungsoptimierung besteht dagegen keine Pflicht, wobei eine Beratung hilft, Boni korrekt zu berechnen.
Fazit: BAFA oder KfW Förderung ist keine Wahl, sondern eine Zuordnung
Die Frage „BAFA oder KfW Förderung“ lässt sich nicht nach Geschmack beantworten, sondern ergibt sich eindeutig aus der geplanten Maßnahme: Heizungstausch bei der KfW, alle anderen energetischen Einzelmaßnahmen beim BAFA. Wer diese Zuordnung von Anfang an richtig trifft, spart nicht nur Zeit bei der Antragstellung, sondern sichert sich auch die maximal mögliche Förderquote durch geschickte Kombination beider Programme. Im Zweifel lohnt sich vor dem Abschluss des Handwerkervertrags ein Gespräch mit einem unabhängigen Energieberater.
Stand: Oktober 2026. Grundlage sind die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der seit dem 21. Juli 2026 geltenden Fassung sowie die BEG-FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums (Stand 21.08.2026). Die Förderprogramme stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Aktuelle Fördersätze und Antragsformulare finden Sie direkt bei der KfW sowie beim BAFA.
