Seit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 hat sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) spürbar verändert: Der bekannte iSFP-Bonus greift nicht mehr ab dem ersten Euro, sondern erst bei förderfähigen Kosten über 30.000 Euro. Als Ausgleich für besonders schlecht sanierte Gebäude kündigt der Gesetzgeber ab dem ersten Quartal 2027 einen neuen Baustein an: den WPB-Bonus iSFP für sogenannte Worst Performing Buildings. Was hinter diesem Begriff steckt, wie die neue Förderung mit dem Sanierungsfahrplan zusammenhängt und für wen sich das Ganze überhaupt noch lohnt, erklären wir in diesem Beitrag – inklusive Tabelle der aktuellen und geplanten Fördersätze.
Was ist ein Worst Performing Building?
Als Worst Performing Building (WPB) gilt ein Gebäude, das energetisch zu den schlechtesten im deutschen Bestand zählt. Diese Kategorie kennt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwar bereits seit 2022, allerdings bisher nur für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Neu ist deshalb, dass der WPB-Bonus iSFP künftig auch für einzelne Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle gilt – also für genau die Art von Sanierung, die viele Eigentümer im Kreis Viersen ohnehin planen.
WPB-Bonus iSFP: Wie die neue Förderung ab 2027 funktioniert
Ab dem ersten Quartal 2027 gewährt das BAFA für Dämmmaßnahmen an einem Worst Performing Building einen zusätzlichen Zuschuss von 5 Prozent, berechnet bereits ab dem ersten Euro der förderfähigen Kosten. Damit Sie diesen Zuschuss erhalten, müssen allerdings drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Die Maßnahme betrifft ausschließlich die Gebäudehülle: Dach, Fassade, oberste Geschossdecke oder Kellerdecke. Der Fenstertausch ist ausdrücklich ausgenommen.
- Ihr Gebäude qualifiziert sich nachweislich als Worst Performing Building.
- Die Maßnahme ist Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP beziehungsweise der Energieberatung für Wohngebäude, EBW).
Für dasselbe Gebäude lässt sich der WPB-Bonus iSFP in maximal drei separaten Förderanträgen nutzen, etwa wenn Sie Dach und Fassade in getrennten Bauabschnitten sanieren.
Tabelle: Förderung im Überblick (BEG Einzelmaßnahmen)
| Fördersatz-Baustein | Höhe | Voraussetzung | Gilt |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 15 % | Dämmung, Fenster, Heizungsoptimierung, Fachplanung | dauerhaft |
| iSFP-Bonus | +5 % | nur auf den Kostenanteil über 30.000 €, gültiger iSFP | seit 21.07.2026 |
| WPB-Bonus | +5 % | nur Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Bestandteil eines geförderten iSFP, Gebäude qualifiziert als WPB | ab Q1 2027 (geplant) |
| Maximal kombinierbar | bis 25 % | Dämmmaßnahme an einem WPB im Rahmen eines iSFP, Kostenanteil über 30.000 € | ab Q1 2027 |
| Förderfähige Kostengrenze, 1. Wohneinheit | 60.000 € statt 30.000 € | gültiger iSFP liegt vor | seit 21.07.2026 |
Diese Werte gelten unter dem Vorbehalt der finalen Förderrichtlinie, da der WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen zum Redaktionsschluss dieses Beitrags noch nicht in Kraft getreten, sondern für das erste Quartal 2027 angekündigt ist.
Wie weisen Sie nach, dass Ihr Haus ein Worst Performing Building ist?
Für die Qualifikation als WPB stehen Ihnen bei einem Wohngebäude drei alternative Nachweiswege offen:
| Nachweisweg | Kriterium |
|---|---|
| Energieausweis | Effizienzklasse H |
| Endenergiebedarf oder -verbrauch | mindestens 300 kWh/(m²·a), seit 21.07.2026 |
| Baujahr und Sanierungszustand | Baujahr bis einschließlich 1957 und Außenwände zu mindestens 75 Prozent energetisch unsaniert |
Gerade der dritte Nachweisweg dürfte für viele ältere Häuser am Niederrhein interessant sein, denn zahlreiche Siedlungshäuser der Nachkriegszeit im Kreis Viersen erfüllen dieses Kriterium bereits über Baujahr und Bauzustand, ohne dass zwingend ein aufwendiger Energieausweis nach Bedarfsverfahren nötig wäre. Mehr zum regionaltypischen Gebäudebestand lesen Sie deshalb in unserem Beitrag zur Altbausanierung Niederrhein.
Der neue iSFP-Bonus seit 21. Juli 2026: Die Basis für den WPB-Bonus
Um den WPB-Bonus iSFP richtig einzuordnen, lohnt sich zunächst ein Blick auf die bereits geltende Neuregelung des iSFP-Bonus, denn diese bildet die rechtliche Grundlage für den neuen Zuschlag. Seit dem 21. Juli 2026 erhalten Sie die zusätzlichen 5 Prozent nur noch für den Kostenanteil, der 30.000 Euro übersteigt, während zuvor die gesamte Investitionssumme begünstigt war. Weil sich dadurch die Berechnungsgrundlage verschiebt, sinkt der Höchstzuschuss für die erste Wohneinheit bei einer Dachsanierung beispielsweise von zuvor 12.000 auf 10.500 Euro. Gleichzeitig verdoppelt sich aber mit gültigem iSFP die förderfähige Kostengrenze auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, sodass dieser Hebel in der Praxis oft der größere Vorteil gegenüber den reinen 5 Prozentpunkten bleibt. Details zu den aktuellen Fördersätzen insgesamt finden Sie in unserem Beitrag zur BEG Förderung 2026.
Rechenbeispiel: So wirkt sich der iSFP-Bonus auf Ihren Zuschuss aus
Die folgende Tabelle zeigt in 5.000-Euro-Schritten von 20.000 bis 60.000 Euro, wie sich iSFP-Bonus und WPB-Bonus auf Ihren Zuschuss auswirken:
| Investitionskosten | Ohne iSFP (15 %, max. 30.000 €) | Mit iSFP-Bonus (15 % bis 30.000 €, danach 20 %) | Mit iSFP- und WPB-Bonus (20 % bis 30.000 €, danach 25 %)* | Zusätzlicher Zuschuss durch WPB-Bonus* |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 4.000 € | 1.000 € |
| 25.000 € | 3.750 € | 3.750 € | 5.000 € | 1.250 € |
| 30.000 € | 4.500 € | 4.500 € | 6.000 € | 1.500 € |
| 35.000 € | 4.500 € | 5.500 € | 7.250 € | 1.750 € |
| 40.000 € | 4.500 € | 6.500 € | 8.500 € | 2.000 € |
| 45.000 € | 4.500 € | 7.500 € | 9.750 € | 2.250 € |
| 50.000 € | 4.500 € | 8.500 € | 11.000 € | 2.500 € |
| 55.000 € | 4.500 € | 9.500 € | 12.250 € | 2.750 € |
| 60.000 € | 4.500 € | 10.500 € | 13.500 € | 3.000 € |

*Die WPB-Spalten gelten nur für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle eines qualifizierten Worst Performing Buildings im Rahmen eines geförderten iSFP und setzen das Inkrafttreten des WPB-Bonus zum ersten Quartal 2027 voraus. Für den Fenstertausch oder Gebäude ohne WPB-Qualifikation gilt weiterhin nur die mittlere Spalte.
Was die Zahlen für Ihre Sanierung bedeuten
Der WPB-Bonus wirkt dabei anders als der iSFP-Bonus bereits ab dem ersten Euro und nicht erst oberhalb von 30.000 Euro, vorausgesetzt die Maßnahme betrifft ausschließlich die Dämmung der Gebäudehülle an einem qualifizierten Worst Performing Building im Rahmen eines geförderten iSFP. Unterhalb von 30.000 Euro liegt der Fördersatz dadurch bei 20 Prozent, während oberhalb die 5 Prozentpunkte des iSFP-Bonus hinzukommen, sodass dieser Anteil mit 25 Prozent gefördert wird. Die Tabelle macht diesen Effekt greifbar: Bis einschließlich 30.000 Euro Investitionskosten bringt der reine iSFP-Bonus finanziell noch keinen zusätzlichen Vorteil, der WPB-Bonus dagegen bereits ab dem ersten Euro – bei 30.000 Euro macht er allein schon 1.500 Euro Unterschied aus. Bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten summieren sich iSFP- und WPB-Bonus gemeinsam sogar auf 9.000 Euro zusätzlichen Zuschuss gegenüber der Förderung ohne iSFP. Genau das untermauert die Empfehlung aus dem vorherigen Abschnitt: Größere, mehrstufige Sanierungsvorhaben an schlecht sanierten Gebäuden profitieren von der Kombination beider Boni deutlich stärker als kleinere Einzelmaßnahmen.
Steht der Sanierungsfahrplan vor dem Aus? Eine Einordnung
Die Neuregelung des iSFP-Bonus wird in der Branche kontrovers diskutiert, weil sie die Wirtschaftlichkeit kleinerer Sanierungsvorhaben spürbar verändert. Ein vielbeachteter Beitrag von energie-experten.org bringt die Sorge vieler Energieberater auf den Punkt: Weil kleinere Einzelmaßnahmen wie ein einzelner Fenstertausch die neue Investitionsschwelle von 30.000 Euro oft gar nicht erreichen, lohnt sich ein iSFP dafür finanziell künftig seltener. Der WPB-Bonus iSFP dürfte diese Lücke nach Einschätzung des Beitrags allerdings nur teilweise schließen, weil er ausschließlich für Dämmmaßnahmen und ausschließlich für tatsächlich schlecht sanierte Gebäude gilt.
Diese Entwicklung hat aus unserer Sicht aber auch eine positive Seite: Der Sanierungsfahrplan rückt wieder näher an seinen ursprünglichen Zweck heran – ein Planungsinstrument für umfassendere, mehrstufige Sanierungen statt ein reiner Fördermechanismus für einzelne kleine Maßnahmen. Genau deshalb empfehlen wir diese vorausschauende Planung ohnehin in unserem Beitrag zur Reihenfolge Altbausanierung: Wer Dach, Fassade und perspektivisch die Heizung als zusammenhängendes Sanierungsprojekt plant, überschreitet die 30.000-Euro-Schwelle in aller Regel ohnehin und profitiert dadurch voll vom iSFP-Bonus sowie potenziell ab 2027 vom WPB-Bonus.
Für wen lohnt sich der WPB-Bonus iSFP wirklich?
Der WPB-Bonus iSFP entfaltet seine Wirkung vor allem in zwei Konstellationen:
- Größere Dämmvorhaben an schlecht sanierten Altbauten: Kombinieren Sie beispielsweise Dach- und Fassadendämmung an einem unsanierten Haus aus den 1950er- oder 1960er-Jahren, dann übersteigen die förderfähigen Kosten die 30.000-Euro-Schwelle meist deutlich, und Ihr Gebäude qualifiziert sich über das Baujahr häufig direkt als WPB.
- Einzelmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden: Auch eine einzelne, aber großflächige Dachdämmung an einem WPB profitiert vom neuen Bonus bereits ab dem ersten Euro, weil hier die 30.000-Euro-Schwelle des allgemeinen iSFP-Bonus keine Rolle spielt.
Für kleinere Einzelmaßnahmen an bereits teilsanierten Häusern bleibt der finanzielle Vorteil eines iSFP dagegen begrenzt – hier lohnt sich eine individuelle Berechnung, bevor Sie den Sanierungsfahrplan beauftragen.
WPB-Bonus iSFP im Kreis Viersen: Wir prüfen, ob Ihr Haus qualifiziert
Als Energieberater vor Ort prüfen wir für Ihr Haus im Kreis Viersen, ob es die Kriterien für ein Worst Performing Building erfüllt, und kalkulieren gemeinsam mit Ihnen, ob sich ein individueller Sanierungsfahrplan unter den neuen Förderbedingungen für Sie lohnt. So vermeiden Sie, in einen iSFP zu investieren, der sich über den Fördereffekt nicht mehr refinanziert. Vereinbaren Sie einfach ein unverbindliches Erstgespräch oder informieren Sie sich vorab über den individuellen Sanierungsfahrplan.
Häufige Fragen zum WPB-Bonus iSFP
Ab wann gilt der WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen? Der WPB-Bonus für BEG-Einzelmaßnahmen ist für das erste Quartal 2027 angekündigt, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht in Kraft. Dagegen existiert der bisherige WPB-Bonus für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus bereits seit 2022.
Gilt der WPB-Bonus auch für den Fenstertausch? Nein, denn der WPB-Bonus iSFP ist ausdrücklich auf Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle beschränkt – Dach, Fassade, oberste Geschossdecke und Kellerdecke. Für den Fenstertausch gilt dagegen weiterhin nur der reguläre Fördersatz mit iSFP-Bonus.
Brauche ich für den WPB-Bonus zwingend einen iSFP? Ja, denn Voraussetzung für den WPB-Bonus ist, dass die Dämmmaßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans beziehungsweise der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist.
Lohnt sich ein iSFP nach der Reform überhaupt noch? Für umfassendere Sanierungsvorhaben oberhalb von 30.000 Euro förderfähiger Kosten lohnt sich ein iSFP weiterhin deutlich, insbesondere durch die verdoppelte Kostengrenze von 60.000 Euro. Bei kleineren Einzelmaßnahmen unterhalb dieser Schwelle sollten Sie die Wirtschaftlichkeit dagegen vorher individuell prüfen lassen.
Wie weise ich nach, dass mein Haus ein Worst Performing Building ist? Über den Energieausweis mit Effizienzklasse H, über einen Endenergiebedarf beziehungsweise -verbrauch von mindestens 300 kWh/(m²·a) oder über Baujahr bis einschließlich 1957 in Kombination mit einem zu mindestens 75 Prozent energetisch unsanierten Außenwandbestand.
Fazit: WPB-Bonus iSFP als gezielte Förderung für die schlechtesten Gebäude
Der WPB-Bonus iSFP setzt deshalb genau dort an, wo der reformierte iSFP-Bonus seine Wirkung verliert: bei energetisch besonders schlecht sanierten Gebäuden. Ab dem ersten Quartal 2027 profitieren Eigentümer solcher Häuser von einem zusätzlichen Zuschuss von 5 Prozent auf Dämmmaßnahmen, sofern die Maßnahme Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist. Für alle anderen Sanierungsvorhaben gilt dagegen: Der iSFP entfaltet seine finanzielle Wirkung nach der Reform vor allem bei größeren, mehrstufigen Sanierungsprojekten – ein zusätzlicher Grund, Ihre Sanierung von Anfang an als Gesamtkonzept statt als einzelne Maßnahme zu planen.
Stand: August 2026. Grundlage sind die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der seit dem 21. Juli 2026 geltenden Fassung. Der WPB-Bonus für BEG-Einzelmaßnahmen ist für das erste Quartal 2027 angekündigt, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht final in Kraft getreten; die hier genannten Werte können sich bis zur endgültigen Richtlinie noch ändern. Die Förderprogramme stehen zudem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht. Weiterführende Informationen finden Sie beim BAFA.
Die o.g. Angaben sind ohne Gewähr oder Anspruch auf Vollständigkeit.




